Aigle (rad-net) - Die UCI hat verschiedene neue Regeln zur Nutzung von ungepflasterten Straßen in Rennen eingeführt. Künftig soll gesichert sein, dass diese Abschnitte für allen Beteiligten weniger gefährlich sind und keinen zu großen Einfluss auf das Rennen haben.
Schotter-Abschnitte in Rennen wie Paris-Roubaix, Strade Bianche, Tro-Bro Léon und bei Etappen der Grand Tours haben so viel Interesse geweckt. Die ungepflasterten, naturbelassenen Straßen haben vielen Abschnitten der Grand Tours dabei zusätzliches Drama verliehen, doch die UCI möchte den Einfluss dieser natürlichen Straßen auf den Rennverlauf limitieren.
Dazu hat der Dachverband des Radsports nun einige Regeln aufgenommen, die Rennorganisatoren befolgen müssen, um zu garantieren, dass «das Event ruhig im sportlichen Rahmen verläuft und die angemessene Behandlung der Teilnehmer beachtet». Die neuen Regeln besagen zudem, dass die UCI über den Gebrauch von Naturstraßen in Kenntnis gesetzt werden muss, sobald das Rennen in den Rennkalender aufgenommen wird, was normalerweise schon Monate passiert, bevor die Details der Route bekannt werden.
Da es bei der Vuelta a España im vergangenen Jahr einen Vorfall auf einem Schotter-Abschnitt gab, hat die UCI zusätzlich die Regeln erlassen, dass Rennveranstalter eine sichere Durchquerung der Gebiete mit einem Rennrad, bei jedem Wetter, garantieren müssen, sowie die Sicherheit von «Fahrern, Zuschauern und Anhängern der Rennen». Dazu sollen die Begleitfahrzeuge auch fürs Gelände ausgestattet werden, sowie Fahrer ausgewählt, die «die notwendigen Fähigkeiten» besitzen, um ein Fahrzeug über die Naturstraßen zu navigieren.
Bei der Vuelta war Miguel Ángel López (Astana) auf einer der Landstraßen gestürzt, nachdem der Schotter und Schlamm sein Rad nach eigenen Angaben demoliert hätten. Da er zu dem Zeitpunkt keine Unterstützung durch das Begleitfahrzeug des Teams erhalten konnte, hat die UCI nun veranlasst, dass die Mannschaften zukünftig detailliert über die Länge, Art der Oberfläche, Schwierigkeiten und Breite der ungepflasterten Sektoren aufgeklärt werden und dazu Bild- und Videomaterial der Strecken zur Verfügung gestellt wird.
Des Weiteren hat die UCI sich ein Vetorecht eingeräumt, das es ihr erlaubt, diverse Rennen nicht in den Kalender aufzunehmen oder auch die Ergänzung durch Schotter-Abschnitte für einen Wettkampf abzulehnen.