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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 18. Dezember 2025
Anmeldung nationales MTB-Team 2026

Ein nationales MTB-Team besteht aus einem oder mehreren Vereinen. Sportler/Sportlerinnen, die bei einem UCI-Team gemeldet sind, dürfen keinem nationalen MTB-Team angehören. Ein nationales MTB-Team bedarf einer besonderen Genehmigung von German Cycling, die vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 gültig ist.
Der Antrag zur Bildung eines nationalen MTB-Teams muss spätestens bis zum 30. März 2026 bei der GC-Geschäftsstelle gestellt werden. Verspätete Anmeldungen werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 50,- € (inkl. 7% MwSt.) belegt.

Die Anmeldung als PDF-Dokument per Mail an: info@germancycling.com

Die Anmeldung wird nur über das dafür vorgesehene Anmeldeformular akzeptiert.

Anmeldeformular nat. MTB-Teams 2026 (DOC)

Anmeldeformular nat. MTB-Teams 2026
Die Anträge müssen enthalten:
1. Name des nat. MTB-Teams

2. Teamleiter*in/Ansprechpartner*in:
Name und Anschrift sowie Telefonnummer und E-Mail, er muss eine Lizenz gelöst haben, ein sportlicher Leiter mit einer entsprechenden Sportlicher Leiter Lizenz ist empfehlenswert, aber nicht verpflichtend

3. Sportler*innen:
Vor- und Nachname, UCI-ID, Geb. Datum, Altersklasse, Nationalität und Verein der Fahrer. Schriftliche Zustimmung (in deutscher oder englischer Sprache) des in der Lizenz des Fahrers angegebenen Vereins
Fahrermeldung: Ein nat. MTB-Team darf grundsätzlich Sportler*innen aller Kategorien und Disziplinen umfassen (Männer Elite/U 23 - Frauen Elite/U 23 - Junioren U19 - Juniorinnen U19 - Jugend U17 - weibl. Jugend U17 - Masters), U15 Fahrer/innen können auf Antrag an die Kommission Leistungssport Rennsport ebenfalls aufgenommen werden.

Deutsche und Ausländische SportlerInnen mit einer Lizenz über einen ausländischen Verband:
- Können auf Antrag zugelassen werden (Gebühr: 50,00 € inkl. 7 % MwSt. pro Sportler/in).
Gilt nur für die Altersklassen U23, Elite und Masters.
- Sie müssen entsprechende Versicherungsnachweise (Haftplicht-, Unfall, Auslandsreise KV) für den Start an dt. Rennen vorlegen (Nachweise sind mit den Anmeldeunterlagen einzureichen.

4. Werbung und Trikot:
Das Trikot des MTB-Teams muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bei der Beantragung des nat. MTB-Teams anzugeben.
Der Name des Teams und das Design des Trikots können nur für ein nat. MTB-Team verwendet werden.
Das Trikotdesign muss als PDF-Datei und in Farbe mit den Anmeldeunterlagen übermittelt werden.
Die bestehenden Regeln der UCI und von GC bzgl. Trikotdesign müssen eingehalten werden.

5. Gebühr:
Die Genehmigungsgebühr zur Bildung eines MTB-Teams beträgt 280,- € (inkl. 7% MwSt.).
Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird durch GC eine Rechnung erstellt und an den Antragssteller versandt.

6. Rechnungsadresse
(falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.
Mit der Anmeldung sind mindestens 3 Sportler*innen und maximal 20 Sportler*innen zu nennen. Nachmeldung von Sportlern für ein nat. MTB-Team ist bis zum 30.06.2026 möglich. Ebenso können bis zum 30.06.2026 Fahrer aus dem nat. MTB-Team abgemeldet oder ausgetauscht werden. Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Sportler kann in der laufenden Saison nicht mehr in dasselbe nat. MTB-Team aufgenommen werden. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.06.2026 geschickt werden, wird eine Nachmeldegebühr von 20,- € (inkl. 7% MwSt.) erhoben.

Andere Zusammensetzungen (z. B. Anzahl der Aktiven, Einsatz von Ausländer usw.), werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport Rennsport gesondert geprüft.

Jeder Sportler darf nur einem nat. MTB-Team angehören. Sportler, die für ein nat. MTB-Team angemeldet sind, können auch gleichzeitig für eine Cyclo-Cross, Straßen - oder Bahn Renngemeinschaft angemeldet werden.
Mit der Zugehörigkeit zu einem nat. MTB-Team erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.

Auf Anfrage wird eine Teambestätigung ausgestellt werden.

Wir empfehlen in jedem Fall dringend die Einsetzung eines Sportlichen Leiters (mit der entsprechenden Lizenz).

Ein zugelassenes nationales MTB-Team kann in einer Saison für maximal 3 Betreuer eine Tageslizenz kostenlos beantragen.

Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,- € (inkl. 7% MwSt.) erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.

Die Kommission Leistungssport Rennsport bewertet und entscheidet, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.

Die Teilnahme an Rennen der Straße ist auf maximal 4 Rennen pro Saison und Fahrer begrenzt. Die Deutsche Meisterschaft Straße ist von dieser Regelung ausgenommen.

Die Teilnahme als Fahrer eines MTB-Teams an der Rad-Bundesliga Straße oder den Sichtungsrennen Straße ist nur durch Sondergenehmigung der Kommission Leistungssport Rennsport möglich.

Für die MTB Gravity Disziplinbereiche (Enduro, Downhill sowie 4X), kann ein zusätzliches Trikot beantragt werden.
Die Kommission Leistungssport Rennsport behält sich vor, begründete Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen.

Fußnote:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in Texten und Veröffentlichungen die männliche und/oder die weibliche Form (sog. generisches Maskulinum / Femininum). Grundsätzlich sind dabei immer alle Geschlechter gleichbehandelt gemeint. Diese verkürzte sprachliche Form hat ausschließlich redaktionelle Gründe und ist gänzlich wertfrei.

gez.:
Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport; Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Fabian Waldenmaier, Koordinator MTB; Ingo Sven Linke, Technische Kommission; Kategorie: Mountainbike

Kategorie: Mountainbike


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.