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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 15. März 2023
Anmeldeverfahren MTB XCM - Weltcup 2023

Für die XCM-Weltcuprennen im Jahr 2023 sind alle Athleten*innen startberechtigt, die für das Jahr 2023 über eine gültige Lizenz verfügen.
Für die ausgeschriebenen Klassen werden keine UCI Punkte benötigt.
Der Start erfolgt im jeweiligen Vereins- oder UCI MTB Teamtrikot, ein Nationaltrikot ist nicht nötig.

Wir bitten die Fahrer/innen, die bei dem jeweiligen Weltcup starten wollen, ihre Meldung auf dem offiziellen Formular bis zu dem jeweiligen Meldeschluss (siehe unten) an: info@bdr-online.org zu senden. Es werden nur Meldungen auf den dazu vorgesehenen Formularen akzeptiert. Jedes Weltcuprennen ist separat auf einem Formular zu melden (Die Meldeformulare erhalten Sie im Internet unter www.rad-net.de – Formulare 2023).

Für Meldungen, die nach dem unten angegebenen Meldeschluss eingehen, wird eine Nachmeldegebühr von 50€ erhoben (plus eventuelle UCI Nachmeldegebühr), die vor dem Weltcup überwiesen werden muss.

Achtung: Ohne Angabe der Hotel- Unterkunftsadresse inkl. Telefonnummer ist eine Meldung nicht möglich!

Anmeldeformular MTB WC XCM 2023 (docx)

Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie ebenfalls auf der UCI-Website unter der Rubrik „2023 UCI MTB-Worldcup“.

Meldefristen:
Weltcuport - Datum / Meldeschluss
1. Nove Mesto (CZE) - 12.05. – 14.05.2023 / 07.04.2023
2. Finale Ligure (ITA) - 03.06. – 5.06.2023 / 02.05.2023
3. Les Gets (FRA) - 07.09 – 17.09.2023 / 11.08.2023
4. Snowshoe (USA) - 28.09. – 01.10.2023 / 30.08.2023

Wir empfehlen allen Athleten den Abschluss einer AUSLANDSKRANKEN-VERSICHERUNG, wenn diese nicht schon besteht!

Die Absagen (bis Donnerstag vor dem jeweiligen Weltcup) müssen schriftlich per Fax: 069 96780080 erfolgen oder an Frank.Schmidt@bdr-online.org. Alle späteren Absagen müssen direkt an den Veranstalter gesendet werden.

gez.:
Peter Schaupp, Bundestrainer Mountainbike; Frank Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Mountainbike


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.