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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 23. August 2021
Generalausschreibung Anmeldung Cyclo-Cross Renngemeinschaft 2021/2022

Eine Renngemeinschaft Cyclo-Cross bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, diese ist gültig für die Cyclo-Cross-Saison 11.09.2021 bis 01.03.2022.

Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens bis zum 19.09.2021bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Verspätete Anmeldungen werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 50,- € (inkl. 7% MwSt) belegt.

Antrag als pdf per Mail: info@bdr-online.org

Die Anmeldung wird nur über das dafür vorgesehene Anmeldeformular akzeptiert.
Das Anmeldeformular 2021/2022 kann auf www.rad-net.de über Downloads, Formulare "Antrag zur Bildung einer Renngemeinschaft Cyclo-Cross" bzw. unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Anmeldeformular RG Cyclo-Cross 2021/2022 Word-Datei

Die Anträge müssen enthalten:
1. Name der Renngemeinschaft
2. Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email, er muss eine Lizenz gelöst haben.
3. Sportlicher Leiter: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein, sie müssen eine entsprechende Lizenz gelöst haben.
4. Sportler: Name, UCI-ID, Geb. Datum, Nationalität und Verein der Fahrer Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrers angegebenen Vereins
5. Vorgesehene Werbung und Trikotfarbe: Das Trikotdesign muss als pdf Datei mit der Antragseinreichung übermittelt werden.
6. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)

Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

Gebühr: Die Genehmigungsgebühr zur Bildung einer RG Cyclo-Cross- beträgt 250,- € (inkl. 7% MwSt).

Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird durch den BDR eine Rechnung erstellt und an den Antragssteller versandt.

Eine Renngemeinschaft besteht aus 3 bis 8 FahrerInnen.
Sie können nicht gleichzeitig Sportler und Sportlicher Leiter der RG sein. Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.

Renngemeinschaften können in folgender Zusammensetzung gebildet werden:
- Masters (Masters 1/Masters 2/Masters 3/Masters 4)
- Männer Elite/Männer U 23/Frauen Elite/Frauen U23/Frauen Masters/ Juniorinnen (auf Sonderantrag max. 1 Juniorfahrer pro Elite RG)
- Junioren
-Evtl. andere Zusammensetzungen werden durch die Kommission Rennsport gesondert geprüft.

Sportlerinnen und Sportler, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören.
Mit der Anmeldung sind mindestens 3 FahrerInnen zur Renngemeinschaft zu melden;
Aufstockungen sind bis zum 04.10.2021 bis zur Maximalanzahl von 8 FahrerInnen möglich. Für Nachmeldungen, die nach dem 04.10.2021 geschickt werden, wird eine Nachmeldegebühr von 20,- € erhoben.
Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland gelöst haben.
Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören.
Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden.
Jeder Sportler darf nur einer Cyclo-Cross RG angehören. Sportler, die für eine Cyclo-Cross RG angemeldet sind, können auch gleichzeitig für ein nat. MTB Team, Straßen- oder Bahn Renngemeinschaft angemeldet werden.
Mitglieder einer RG müssen eine Lizenz über einen deutschen Verein gelöst haben.

Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,- € (inkl. 7% MwSt) erhoben.
Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheidet, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
Renngemeinschaften Cyclo-Cross dürfen als solche nur bei Cyclo-Cross-Rennen starten.

Achtung Sonderregelung
Durch die Überschneidung von der Saison 2020/2021 und 2021/2022 sind einige Besonderheiten zu beachten.
Die neuen Anträge gelten ab der neuen Saison. Neue RG`s dürfen aber auch bei der DM 2021 in Kehl fahren. Im Gegenzug sind die alten RG`s bis zum 4.10.2021 gültig und dürfen bis dahin bei allen Veranstaltungen (Neue und Alte Saison) starten.
Fahrer und Fahrerinnen die zwischen in der neuen Saison in einer anderen RG fahren wollen müssen sich mit ihrer alten bzw. neuen RG einig sein. Sollte es zu keiner Einigung zwischen den drei Parteien kommen, muss der Sportler zur DM für seine alte RG fahren Für die Rennen der neuen Saison kann er aber für seine neue RG starten


Sportlerinnen und Sportler, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören.
Mit der Anmeldung sind mindestens 3 FahrerInnen zur Renngemeinschaft zu melden;
Aufstockungen sind bis zum 30.10.2020 bis zur Maximalanzahl 8 möglich.
Für Nachmeldungen, die nach dem 30.10.2020 geschickt werden, wird eine Nachmeldegebühr von 20 € erhoben.
Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland gelöst haben.
Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören.
Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden.
Jeder Sportler darf nur einer Cyclo-Cross RG angehören. Sportler, die für eine Cyclo-Cross RG angemeldet sind, können auch gleichzeitig für ein nat. MTB Team, Straßen- oder Bahn Renngemeinschaft angemeldet werden.
Mitglieder einer RG müssen eine Lizenz über einen deutschen Verein gelöst haben.

Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100 Euro (inkl. 7% MwSt.) erhoben.
Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheidet, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
Renngemeinschaften Cyclo-Cross dürfen als solche nur bei Cyclo-Cross-Rennen starten.

gez.:
Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport; Stephan Sturm, Koordinator Cyclo-Cross; Frank Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Cyclo-Cross


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.