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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 08. Juli 2025 Digitale- / Original-Unterschriften auf Lizenzanträgen
Aus gegebenem Anlass möchten wir auf folgende Abwicklung bei der Lizenz-Antragstellung hinweisen:
1. Originalunterschrift bei Erstantragstellung
Die Einreichung eines Lizenzantrags im Original (Papierform) mit Originalunterschrift auf dem Lizenzantrag und der Schiedsvereinbarung ist bei Erst-Antragstellung bzw. bei einem Neuantrag nach einer Lizenzpause (ab einem Jahr) verpflichtend.
2. Originalunterschrift nach Unterbrechung und Wiederaufnahme der Antragstellung
Die Einreichung eines Lizenzantrags im Original (Papierform) mit Originalunterschrift auf dem Lizenzantrag und der Schiedsvereinbarung ist verpflichtend, sobald die Lizenzierung ein Jahr unterbrochen ist und eine erneute Antragstellung erfolgt. Dies stellt keine Wiederholung der Antragstellung dar, sondern wird als Wiedereinstieg gewertet.
3. Digitale Antragstellung / Verlängerung der Unterschrift
Die digitale Einreichung von Lizenzanträgen und die damit verbundene digitale Verlängerung der Originalunterschrift ist nur möglich, wenn die Lizenzierung ohne Unterbrechung erfolgt.
Zum Regelwerk / FAQ
gez.: Inga Götz, Referat Antidoping und Vertragssport
Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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