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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 19. Dezember 2024
Generalausschreibung Renngemeinschaften Straße 2025

Eine Renngemeinschaft (RG) Straße bedarf einer besonderen Genehmigung, die vom 01.03.2025 bis zum 31.12.2025 gültig ist. Die Genehmigung erfolgt für den Start an deutschen Rennen. Für ausländische Rennen obliegt die Zulassung dem jeweiligen ausländischen Verband bzw. zuständigen Kommissär.

Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 30. März 2025 bei der German Cycling-Geschäftsstelle gestellt werden. Für später eingehende Anmeldungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50 € (inkl. 7 % MwSt.) erhoben.

Voraussetzungen
Alle für eine RG gemeldeten Mitglieder müssen im Besitz einer aktuellen Lizenz sein.
Erforderliche Angaben im Antrag
1. Name der Renngemeinschaft
2. Teamleiter:
- Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, UCI-ID
3. Sportliche Leiter:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum, UCI-ID, Nationalität, Verein
- Hinweis: Sportliche Leiter müssen eine entsprechende Lizenz besitzen und dürfen nicht gleichzeitig als Fahrer agieren. Ein sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
4. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
5. Bankverbindung: Kontoinhaber, IBAN, BIC
6. Vorgesehene Werbung
7. Layout der RG-Trikots und der Vereinstrikots (farbige Datei erforderlich)
8. Fahrer:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum, UCI-ID, Nationalität, Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz angegebenen Vereins
9. Genehmigungsgebühr:
- Die Gebühr beträgt 280 € (inkl. 7 % MwSt.).

Nach Eingang der Anmeldeunterlagen erstellt German Cycling eine Rechnung und versendet diese an den Antragsteller. Der Überweisungsbeleg ist an info@bdr-online.org zu senden. Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle Unterlagen vorliegen und die Gebühr entrichtet wurde. Der Antrag und die Vereinsfreigaben sollten in einer gemeinsamen PDF-Datei versandt werden.

Das Anmeldeformular RG Straße 2025 steht wie folgt als Dokument zur Verfügung:

Anmeldeformular RG Straße 2025 (DOC)

Zusammensetzung der Renngemeinschaft
• Eine RG darf grundsätzlich nur Sportler einer Kategorie umfassen:
- Männer Elite/U23
- Frauen Elite/U23
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)
- Nachwuchsbereich (U19 m/w): geschlechterübergreifende RGs sind möglich
Andere Zusammensetzungen werden auf Antrag von der Kommission Leistungssport-Rennsport geprüft.
• Eine RG besteht mindestens aus zwei Vereinen.
• Sportler der Kategorien Männer Elite/U23 und Frauen Elite/U23, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner RG angehören (gemäß UCI-Reglement).

Zusätzliche Regeln und Fristen
1. Meldung von Sportlern:
- Mindestens 6 Aktive sind bei der Anmeldung zu melden.
- Aufstockungen bis maximal 14 Sportler sind möglich.
- Letzte Nachmeldung: 30.06.2025 (Nachmeldegebühr: 20 € inkl. 7 % MwSt.).
2. Abmeldung/Austausch von Fahrern:
- Bis zum 30.06.2025 möglich (Wechselgebühr).
- Abgemeldete oder ausgetauschte Fahrer können in der laufenden Saison nicht mehr in dieselbe RG aufgenommen werden.
3. SportlerInnen mit einer Lizenz über einen dt. Verein:
4. Deutsche und Ausländische SportlerInnen mit einer Lizenz über einen ausländischen Verband:
- Können auf Antrag zugelassen werden (Gebühr: 50 € inkl. 7 % MwSt. pro Sportler).
- Müssen entsprechenden Versicherungsnachweise für den Start an dt. Rennen und vorlegen.
5. Ein Sportler darf nur einer Straßen-RG angehören (eine Meldung für eine Bahn RG oder nat. MTB Team ist parallel möglich).
6. Vereinszugehörigkeit:
- Nachwuchsklassen U19 m/w: Ein Verein kann nur FahrerInnen an eine RG abgeben.
- Übrige Klassen: Ein Verein kann Sportler an mehrere RGs abstellen.

Weitere Bestimmungen
• Das RG-Trikot muss sich deutlich von den Vereinstrikots unterscheiden.
• Name und Trikot können nur in einer Altersklasse verwendet werden.
• Das Trikot der RG darf nur bei Straßenwettbewerben getragen werden.
• Wechselgebühr für Fahrer zwischen zwei RGs (Elite/Masters): 100 € inkl. 7 % MwSt.

Die Kommission Leistungssport-Rennsport entscheidet, ob ein Wechsel vorliegt.
Teilnahmebedingungen
Renngemeinschaften Straße dürfen nur an Wettbewerben gemäß WB-Straße starten.

gez.:
Dr. Peter Pagels, Koordinator Straße; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Straßenrennsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.