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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 08. Oktober 2024
Ausbildungslehrgang für Sportliche Leiter 2024/2025

Der Bund Deutscher Radfahrer e.V. führt einen Ausbildungslehrgang Straße, Bahn, MTB und Cross durch, der zum Erwerb einer Sportlichen Leiter Lizenz berechtigen. Der Lehrgang richtet sich an alle Personen, die noch KEINE sportliche Leiter Lizenz in der Vergangenheit erworben haben (Neuausbildung).

Teilnehmervoraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem dem BDR angeschlossenen Verein oder Profi-Sportgruppe sowie ein Mindestalter von 18 Jahren zum Zeitpunkt des Lehrgangs. Die Meldung für den Lehrgang kann bis eine Woche vorher per Mail an die Bundesgeschäftsstelle unter susanne.klenner@bdr-online.org gesendet werden.

Die Meldung muss folgende Informationen enthalten:
- Name
- Vorname
- Verein/Profi-Sportgruppe
- Landesverband
- E-Mail
- Geburtsdatum
Die Lehrgänge werden online durchgeführt.
Zur Teilnahme benötigen Sie ein Wiedergabegerät (Computer/Laptop/Mac/Tablet/Smartphone) mit stabiler Internetverbindung.
Der Teams-Link wird 1-2 Tage vor dem Lehrgang jedem angemeldeten Teilnehmer zugeschickt.

Termine:
1. 28.02. ab 16:30 Uhr und 01.03., ab 09:00 Uhr – Anmeldung bis 23.02.2025

Die Teilnahmegebühr in Höhe von € 35,00 ist mit der Anmeldung zu überweisen. Dazu muss folgende Bankverbindung des Bund Deutscher Radfahrer genutzt werden:
Bund Deutscher Radfahrer e.V. Commerzbank AG, IBAN: DE24 5008 0000 0510 0677 00
Verwendungszweck: SpOLei Ausbildung 2024/2025, Name, Vorname

Die Zusendung der Zertifikate zur Beantragung der Lizenz erfolgt über die bei der Anmeldung genannte E-Mail-Adresse.

Beantragung der sportlichen Leiter Lizenz 2025:
Die Lizenz zum sportlichen Leiter 2025 kann nur beantragt/ausgestellt werden, wenn mit dem Antrag der Nachweis (Zertifikat) über die erfolgreiche Teilnahme am sportlichen Leiter Lehrgang angehangen wird.

gez.:
Technische Kommission; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.