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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 08. Oktober 2020
Teilnahmevoraussetzung an deutschen Radrennen - Ergänzung zur Amtlichen Bekanntmachung vom 5.10.2020

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen um die Covid 19 Pandemie, gelten ab sofort folgende Teilnahmevoraussetzungen für deutsche Radrennen aller Disziplinen:

1. Alle Fahrer/innen und Betreuer, die einen ausländischen Wohnsitz haben, müssen zur Teilnahme einen negativen Corona Test vorweisen, die nicht älter als 72h vor dem Renntag ist.

Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters mit Eingang der Meldung, Fahrer mit einem ausländischen Wohnsitz über die Testpflicht zu informieren. Auf Verlangen des Veranstalters muss das negative Testergebnis vorgelegt werden. Nur dann kann der Sportler am Wettkampf teilnehmen.

2. Alle Fahrer/innen und Betreuer, die sich in den letzten sieben Tagen vor einem Radrennen in einem vom RKI benannten ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen zur Teilnahme einen negativen Corona Test vorweisen, der nicht älter als 72h vor dem Renntag ist.

Ergänzung 08.10.2020:
Sportlerinnen, Sportler und Betreuer die aus deutschen Risikogebieten anreisen, müssen sowohl die geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen an Ihrem Abreiseort, als auch an Ihrem Zielort (Wettkampfort) befolgen. Zudem muss die Selbsterklärung über den Gesundheitszustand beim jeweiligen Veranstalter abgegeben werden.

Änderung 08.10.2020
in "Punkt 2." wurde "ausländischen" ergänzt (... vom RKI benannten ausländischen Risikogebiet ...)

gez.:
Corona-Gremium

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.