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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 24. November 2023
Generalausschreibung Renngemeinschaften Straße 2024

Eine Renngemeinschaft Straße bedarf einer besonderen Genehmigung, diese vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2024 gültig.
Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 30. März 2024 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Für später eingehende Anmeldungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50,- € inkl. 7% MwSt. erhoben.

Die Anträge müssen enthalten:
Alle für eine RG gemeldeten Mitglieder müssen im Besitz einer aktuellen Lizenz sein

- Name der Renngemeinschaft
- Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, E-Mail-Adresse, UCI-ID
- Sportliche Leiter: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein, sie müssen eine Sportliche Leiter Lizenz gelöst haben.
- Ein sportlicher Leiter kann nicht in einem Rennen gleichzeitig als sportlicher Leiter und Fahrer auftreten.
- Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
- Rechnungsadresse für die Berechnung der Genehmigungsgebühr ist unbedingt anzugeben (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
- Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN, BIC)
- Vorgesehene Werbung,
- Layout des RG-Trikots und der Vereinstrikots der Vereine
- Fahrer: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrers angegebenen Vereins
- Die Genehmigungsgebühr zur Bildung einer Straßen RG beträgt 280,- € inkl. 7% MwSt.

-> Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird durch den BDR eine Rechnung erstellt und an den Antragssteller versandt.
-> Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr gezahlt wurden ist

Anmeldeformular RG Straße 2024 (DOC)

Eine Renngemeinschaft darf grundsätzlich nur Sportler einer Kategorie umfassen:
- Männer Elite/U23
- Frauen Elite/U23
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)
- U19m/U19w Im Nachwuchsbereich können Geschlechterübergreifende RGs beantragt werden

Evtl. andere Zusammensetzungen werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.

Eine Renngemeinschaft besteht mindestens aus zwei Vereinen. Männer Elite/U 23 und Frauen Elite/U23, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören (gemäß UCI Reglement).
* Mit der Anmeldung sind mindestens 6 Aktive zur Renngemeinschaft zu melden; Aufstockungen sind bis zur Maximalanzahl 14 möglich. Die letzte Nachmeldung von Sportlern zur RG ist am 30.06.2024 möglich. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.06.2023 geschickt werden wird eine Nachmeldegebühr von 20 € inkl. 7% MwSt. erhoben.
* Ebenso können bis zum 30.06.2024 Fahrer aus der RG abgemeldet oder ausgetauscht werden (Wechselgebühr). Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr dieselbe RG aufgenommen werden.
* Auf Antrag können ausländische Sportler (Lizenz eines ausländischen Verbands und Wohnsitz im Ausland) zugelassen werden. Pro Sportler muss eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € inkl. 7% MwSt erhoben werden. Die Sportler müssen die Auslandsstartgenehmigung für die RG bei ihren nationalen Verbänden beantragen. Einerseits für Deutschland, anderseits für Starts mit der RG im sonstigen Ausland.
* Jeder Sportler darf nur einer Straßen Renngemeinschaft angehören. Bei Renngemeinschaften der Nachwuchsklassen kann ein Verein in einer Altersklasse Sportler nur für eine Renngemeinschaft abstellen. In den Altersklassen Männer U23/Elite, Senioren und Frauen kann ein Verein Sportler an mehr als eine Renngemeinschaft abstellen. Andere Regelungen werden durch die Kommission Leistungssport-Rennsport geklärt und als „Amtliche Nachricht“ veröffentlicht.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bitte anzugeben. Das Layout des RG-Trikots und das der beteiligten Vereine ist einzureichen.
* Der Name und das Trikot können nur in einer Altersklasse für eine Renngemeinschaft verwendet werden.
* Das Trikot der RG kann nur bei Straßen Wettbewerben getragen werden.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,- € inkl. 7% MwSt erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheiden, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
* Renngemeinschaften Straße dürfen als solche nur an Wettbewerben gemäß WB Straße starten


gez.:
Dr. Peter Pagels, Koordinator Straße; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Straßenrennsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.