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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 27. Dezember 2023
Beantragung von Auslandsstartgenehmigungen

Gemäß UCI Reglement 1.2.052 muss bei einem Start im Ausland eine schriftliche Genehmigung des Verbandes beantragt werden, die nach Aufforderung des Kommissärs vorgelegt werden muss.
Bei Nichtvorlage kann der zuständige Kommissär den Start verweigern.
Diese Regelung betrifft sowohl Einzelfahrer, als auch regionale- und Vereinsmannschaften die an Straßen-, oder Bahn Wettbewerben teilnehmen wollen.

Für die Teilnahme an Cyclo Cross-, Mountainbike-, BMX Race-, und BMX Freestyle- und Trial Wettbewerben im Ausland muss KEINE Auslandsstartgenehmigung beantragt und vorgelegt werden.

Für internationale Rennen im Ausland (Rennen des UCI Kalenders) muss die Auslandsstartgenehmigung über die BDR Geschäftsstelle beantragt werden (ausgefülltes Formular an: info@bdr-online.org senden).

Für nationale Rennen im Ausland muss die Genehmigung beim Landesverband beantragt werden, über den der/die Sportler lizenziert sind.
Über den BDR angemeldete Renngemeinschaften Bahn-, Straße- und Bundesligamannschaften bekommen in Form der Teambestätigung eine generelle Auslandsstartgenehmigung für die Saison ausgestellt.

Für die Beantragung einer Auslandsstartgenehmigung für Mix Mannschaften wird eine Gebühr von 150 € erhoben (gemäß BDR Gebührenkatalog). Für Mannschaften, die beim BDR angemeldet sind wird keine Gebühr erhoben, wenn mind. die Hälfte der Fahrer mit der Mannschaftsmeldung angemeldet wurden.

Formular für Auslandstartgenehmigung 2024 (DOC)

gez.:
Falk Putzke-Schmidt, Referent Leistungssport

Kategorie: Rennsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.