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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 01. März 2021
Informationen zur Durchführung und Teilnahme an Trainingslager und Wettkämpfen im Ausland während der Corona Pandemie

Aus gegebenen Anlass möchten wir folgende Informationen zur Durchführung und Teilnahme an Trainingslagern und Wettkämpfen im Ausland während der Corona Pandemie bekanntgeben.

Alle Maßnahmen im Ausland finden auf eigenes Risiko statt.
Für die Reise ins Ausland müssen unbedingt die nationalen Bestimmungen und die jeweiligen
Bestimmungen des Landes beachtet werden (Informationen können auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nachgelesen werden).

Wir weisen explizit darauf hin, dass der BDR KEINE Bestätigungen zur Quarantänebefreiung außerhalb der gesetzlichen Festlegungen ausstellen kann!

Bitte beachten sie zur Teilnahme an Wettkämpfen im Ausland die Bestimmungen zur Beantragung einer Auslandsstartgenehmigung:
Bestimmungen für ein Auslandsstartgenehmigung 2021

Für die Teilnahme an UCI Rennen im Ausland gelten nochmals gesonderte Bestimmungen, die auf der Seite der UCI nachgelesen werden können:
Bestimmungen der UCI

gez.:
Corona Gremium

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.