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Bekanntmachung des Landesverbands Württemberg*
Stuttgart, 30. September 2019
Anmeldeverfahren für den WRSV Landesverbands-Kalender Rennsport 2020

Organisatoren die ein Radrennen innerhalb des Landesverbandskalenders Württemberg für 2020 durchführen wollen, melden bitte die Veranstaltung für den LV-Kalender bis zum 24.10.2019 bei rad-net an.

Analog zur Terminanmeldung für die Rennen des BDR-Kalenders tragen die Organisatoren ihre Daten bitte über rad-net.de selbständig ein.

Organisatoren die noch keine Zugangsdaten haben, können den Zugang bei www.rad-net.de über ein entsprechendes Formular (Menüpunkt: "Regularien/Formulare"- "Formulare" - "BDR-Formular und Anleitung für Terminanmeldungen und Wettkampfausschreibungen) anfordern. Bestehende Zugänge aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

Organisatoren, die ihre Terminanmeldung nicht im rad-net.de eintragen können, und diese per Mail, Brief oder Fax beim WRSV einreichen, entrichten eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro.

Die Durchführung einer Veranstaltung bedarf gemäß Ziffer 4.2 der BDR Sportordnung einer Genehmigung.
Die Termine des BDR-Kalenders werden im Oktober vom BDR genehmigt. Die Termine des LV-Kalenders werden auf der gemeinsamen Tagung des BRV und des WRSV am 07. Dezember 2019 verabschiedet und genehmigt.

Im Vorfeld der gemeinsamen Tagung werden die Terminkoordinatoren des BRV und WRSV die erforderlichen Abstimmungen tätigen, um einen guten Terminkalender zusammen zu stellen.

Mit der Genehmigung und Eintragung eines Rennens in den offiziellen LV-Kalender oder den BDR-Kalender werden Gebühren gem. dem Gebührenkatalog fällig.

Bei Rückfragen zum Anmeldeprozedere steht ihnen das Team von rad-net (team@rad-net.de) oder Straßenfachwart Uwe Töpfl (uwe.toepfl@gmx.de) zur Verfügung.

gez.:
Uwe Töpfl, Fachwart Straße; Ulrich Bock, Komm. Vorsitzender der Fachkommission Radrennsport

Kategorie: Straßenrennsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.