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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 10. Oktober 2019
Lizenzanträge 2020

Ab dem 20. Oktober können die Lizenz-Wiederholungsanträge für 2020 auf der Online-Lizenzverwaltung (lizenzen.rad-net.de) bearbeitet und heruntergeladen werden.

Erst-Lizenzanträge (für Lizenznehmer, die noch nie oder vor 2015 eine BDR-Lizenz gelöst haben) werden zu einem späteren Zeitpunkt (Anfang November) eingestellt.

Für alle Lizenznehmer 2019 wird der Lizenzantrag als Wiederholungsantrag mit den Daten von 2019 im System hinterlegt.
Alle Änderungen, auch ein Landesverbands- oder Vereinswechsel, müssen im Wiederholungsantrag 2020 vorgenommen werden (KEINEN Neuantrag stellen). Die Lizenzanträge können online bearbeitet werden, dazu gehört auch die Möglichkeit das Lizenzfoto (Foto im Passbildformat) hochzuladen bzw. auszutauschen (das System zeigt an, wenn ein neues Foto benötigt wird).
Der direkte Ansprechpartner für Lizenznehmer ist der Verein und der zuständige Landesverband.

Bearbeiten können Lizenzanträge der autorisierte Lizenz-Verwalter eines Vereins, sowie jeder Lizenznehmer. Zugänge aus den Vorjahren behalten dafür ihre Gültigkeit. (Hinweis: Anträge der Profilizenzen WT, KPT + KT werden von der BDR-Geschäftsstelle verschickt.)

Neue Notfallrufnummer:
Die Union Cycliste Internationale (UCI) fordert, dass auf den Lizenzen ab 2020 eine Notfallrufnummer aufgedruckt ist. Diese ist in jedem Lizenzantrag für 2020 online einzutragen. Es ist ist eine Rufnummer, die bei einem Unfall/Notfall des Lizenznehmers angerufen werden kann.
Dies bedeutet, dass jeder Lizenzantrag für 2020 bearbeitet werden muss, um die Rufnummer einzutragen! Nicht bearbeitete Anträge erhalten ein Wasserzeichen „unvollständig“ und werden von der BDR-Lizenzstelle nicht bearbeitet und reklamiert.

Für jede Lizenz-Beantragung ist aus rechtlichen Gründen, wie in den Vorjahren, die Originalunterschrift auf beiden Seiten notwendig. Das bedeutet, dass der online ausgefüllte Lizenzantrag als pdf-Datei ausgedruckt und mit allen notwendigen Unterschriften im Original über den Verein beim jeweiligen Landesverband eingereicht werden muss (kein Scan oder Fax)!

Ausnahme bilden Lizenzanträge mit Eilzustellung. Diese werden vom Lizenznehmer über den Verein (ebenfalls mit Originalunterschrift) direkt an die BDR-Lizenzstelle (rad-net GmbH in Hagen) geschickt. Die Freigabe vom zuständigen Landesverband erfolgt über die Online-Anwendung , so dass die Lizenz nach Freigabe direkt an den Lizenznehmer geschickt wird (s. FAQ-Lieferweise).

FAQ Lizenzwesen

Zugangsantrag für Lizenzverwalter eines Vereins

gez.:
Martin Wolf, Generalsekretär; Ulrich Müller, rad-net.de

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.