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Bekanntmachung des Landesverbands Bayern*
München, 20. August 2019
Anmeldung für den bayerischen Landesverbandskalender Straßenrennsport 2020

Vereine und Organisatoren, die ein Straßenrennen innerhalb des Landesverbandskalenders Bayern für 2020 durchführen wollen, müssen die Veranstaltung bis zum 04.10.2019 beim Radsportverband angemeldet haben.

Analog zur Terminanmeldung für Rennen des BDR-Kalenders, wird der Bayerische Radsportverband, wie bereits in den Vorjahren, nur Online-Terminanmeldungen über rad-net.de entgegen nehmen. Organisatoren, die noch keine Zugangsdaten haben, können den Zugang bei www.rad-net.de über ein entsprechendes Formular (https://www.rad-net.de/formulare.htm Menüpunkt: Download/ Formulare/ Rennsport (Straße/Bahn/Querfeldein/MTB/BMX)) anfordern. Bestehende Zugänge aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

Terminanmeldung, die beim LV per Mail eingereicht werden, werden mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € belegt.

Die Durchführung einer Veranstaltung bedarf einer Genehmigung gemäß Ziffer 4.2 der BDR-Sportordnung. Diese wird mit Aufnahme in den offiziellen Terminkalender (Veröffentlichung) erteilt. Mit der Eintragung eines Rennens in den offiziellen LV-Kalender wird eine Genehmigungsgebühr gem. Gebührenkatalog fällig. Entsprechende Rechnungen werden durch den Bund Deutscher Radfahrer (bei Rennen des BDR-Kalenders) bzw. den Landesverband Bayern versendet. Eine Vorabüberweisung ist nicht notwendig.

Bei Rückfragen zum Anmeldeprozedere steht das Team von rad-net (team@rad-net.de) oder der Fachwart Straße zur Verfügung.

Hinweis: Grundsätzlich gilt, dass die Termine zunächst nur unter Vorbehalt der Prüfung durch die LV-Fachwartetagung beim BDR im Oktober (Termine des BDR-Kalender) bzw. der LV-Termintagung (Termine des LV-Kalenders) genehmigt sind.

gez.:
Peter Bohmann; Vizepräsident Sportbetrieb Olympische Sportarten; Nathan-Maximilian Sauter Fachwart Strass/Cyclocross

Kategorie: Rennsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.