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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen* Duisburg, 03. Februar 2020 Keine Genehmigung für Cyclo-Cross Rennen „Crossladen-fidlock Cyclocross Race in Düsseldorf"
Die für den 21.03.2020 angemeldete Veranstaltung „Crossrennen-fidlock Cyclocross“ in Düsseldorf kann leider nicht ausgeschrieben werden, da der Veranstalter der eine Veranstaltung durchführen möchte, die nicht den Wettkampfbestimmungen Cyclo-Cross und der Sportordnung des Bund Deutscher Radfahrer e. V. entspricht.
Es handelt sich somit um eine nicht genehmigte Veranstaltung (SpO 04/2019 Ziffer 4.4.1). Lizenzfahrer müssen mit Sanktionen nach SpO 04/2019 Anhang A: Strafenkatalog rechnen.
gez.: Hermann Schiffer, Vizepräsident Sportbetrieb Olympische Sportarten; Ferdinand Ameis Vorsitzender der TK NRW
Kategorie: Cyclo-Cross
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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