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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 02. September 2020
Regelungen des Umgangs mit den Kalender-Bearbeitungsgebühren im Leistungssport für 2020 und 2021

Der Bund Deutscher Radfahrer erhebt für seine Veranstaltungen eine im Gebührenkatalog festgelegte Kalender-Bearbeitungsgebühr.

In dieser Gebühr sind verschiedene Dienstleistungen des BDR beinhaltet:

1. die digitale Eintragungsmöglichkeit über rad-net.de ab September des jeweiligen Jahres
2. die Abstimmung und Koordination der Termine über die Fachwarte und Koordinatoren im Oktober/November unter Berücksichtigung der Rad-Bundesligen
3. die Veröffentlichung der Termine über rad-net.de ab November eines Jahres
4. die Information über Terminverschiebungen und Absagen über rad-net.de im laufenden Jahr

Die Gebührenrechnungen des BDR werden jeweils zu Beginn eines Jahres im Monatsrhythmus versandt. In diesem Jahr wurden einige Rechnungen, die ab Anfang März an die Veranstalter geschickt wurden, jedoch von erst einmal nicht bezahlt, teilweise unter Hinweis auf den möglichen Ausfall oder die Verschiebung durch die Covid19-Pandemie. Andere Ausrichter sind ihrer Verpflichtung hingegen nachgekommen.

Nach Diskussion im BDR-Präsidium freuen wir uns heute folgenden Beschluss mitteilen zu können.

Die Veranstalter, die ihre Rechnung für 2020 bereits bezahlt hatten, deren Rennen im Jahr 2020 aber nicht stattgefunden hat und/oder nicht (mehr) stattfindet, erhalten für das Jahr 2021 bei Anmeldung ihres Rennens einen Rabatt von 40%. Dies wird bereits in der Anmeldemaske und bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Ausrichtern, die ihre Rechnung für 2020 noch nicht bezahlt haben bzw. die sie noch nicht zugeschickt bekommen haben und deren Rennen in diesem Jahr nicht stattfinden konnte, senden wir für 2020 eine Rechnung mit 60% der eigentlichen Gebührensumme. Dieser Betrag ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Bei späterer Zahlung werden 15,- € zusätzlich berechnet.

Diese Regelungen gelten für die Rennen der Gebührenordnung 3.1 bis 3.8.

Individuelle Absprachen zur Handhabung gibt es bei Veranstaltungen der Word-Tour Straße sowie UCI-Weltcups. Außerdem auch bei Deutschen Meisterschaften. Bei allen diesen Rennen sind im Rahmen der Ausrichterverträge außer der Bearbeitungsgebühr auch Leistungen bzw. Werberechte des BDR beinhaltet.

Wir gehen davon aus, dass diese Regelung nachvollziehbar ist und freuen uns Ihnen für 2020 damit entgegenkommen zu können.

gez.:
BDR-Vizepräsident Wirtschaft und Finanzen Andre Müller, BDR-Generalsekretär Martin Wolf

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.