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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
Hamburg, 24. Dezember 2020
Vorankündigung der ordentlichen Mitgliederversammlung des Radsport-Verband Hamburg e.V.

Der Radsport-Verband Hamburg e.V. lädt am 20.02.2021 zur Mitgliederversammlung ein.
Gemäß § 9 Ziffer 5 der Satzung des Radsport-Verband Hamburg e.V. wird hiermit die ordentliche
Mitgliederversammlung einberufen. Teilnahmeberechtigt sind nach § 9 Abs. 2 die nach Maßgabe der Ziffer 12
entsandten Delegierten, sowie Revisoren, Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten. Mitglieder der Vereine, die
keine Delegierten sind, können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. Die
Versammlung ist nicht öffentlich, das heißt; Personen, die keine Mitglieder des RVH sind, dürfen nur als Gäste
teilnehmen, wenn ihnen die Teilnahme gestattet wird.

Datum: Samstag, der 20.02.2021
Tagungsort: Tagungsort und Durchführung der Mitgliederversammlung wird noch bekanntgegeben
Beginn: 15:00 Uhr

Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten
3. Beschluss der Tagesordnung
4. Wahl von Schriftführer, Stimmenzähler sowie eines weiteren Versammlungsleiters zur Durchführung der Wahlen und der Entlastung des Präsidiums sowie des Verbandsrates.
5. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 23.02.2020
6. Ehrungen, Vorlesen der Ehrungen in den Vereinen
7. Berichte des Präsidiums und der Koordinatoren
8. Aussprache über die Berichte
9. Bericht der Revisoren
10. Entlastung des Vizepräsidenten Wirtschaft, Finanzen und Marketing
11. Genehmigung der Berichte und Entlastung des Präsidiums und des Verbandrates
12. Bestätigung des Vorsitzenden der Radsportjugend

Pause (maximal 15 Minuten)

a. Wahlen und Bestätigungen
b. Stellv. Präsident
c. Vizepräsident Wirtschaft, Finanzen u. Marketing
d. Vizepräsident Leistungssport Hallenradsport *
e. Vizepräsident Leistungssport und Offroad
f. Koordinator Radball Radpolo
g. Koordinator Kunstradsport
h. Koordinator Einradsport
i. Koordinator Breitensport
j. Koordinator RTF und CTF
k. Koordinator Behindertenradsport/ ParaCycling *
l. Koordinator Radwandern*
m. Koordinator Kommunikation und Medien
n. Koordinator Material
o. Beisitzer aus dem Bereich Radrennsport
p. Beisitzer aus dem Bereich Bahn
q. Beisitzer aus dem Bereich Breiten- u. Freizeitsport
r. Beisitzer aus dem Bereich Mountainbike/Querfeldein
s. Beisitzer aus dem Bereich BMX/Trial
t. Beisitzer aus dem Bereich Radball/Radpolo
u. Beisitzer aus dem Bereich Kunstradsport
v. Beisitzer aus dem Bereich Einradsport
w. eines Revisors

Die mit * gekennzeichneten Positionen werden für ein Jahr gewählt

13. Genehmigung des Haushaltplans
14. Festsetzung und Fälligkeit der Beiträge
15. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
16. Festlegung des Versammlungsortes der nächsten Mitgliederversammlung
17. Verschiedenes
18. Schlusswort

Stimmrecht: Nach § 9 Ziffer 12 b der Satzung erhalten Mitgliedsvereine und Radsportabteilungen für je angefangene 25 BDR-Mitglieder (Stichtag: 31. Dezember 2020) eine Stimme, die durch Delegierte wahrgenommen werden kann. Stimmübertragung ist unzulässig. Das Stimmrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn seitens des Mitgliedes keine angemahnten Verpflichtungen dem Verband gegenüber bestehen.

Anträge:
Anträge zur Mitgliederversammlung am 20.Februar 2021 müssen schriftlich mit Begründung und unterschrieben vom Antragssteller bis zum 23. Januar 2021 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes Hamburg, Bachstraße 54, 22083 Hamburg, vorliegen.
Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge können vom Präsidium, Verbandsrat, Vereinen, VSSG sowie dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.

gez.:
Bernd Dankowski Präsident; Heinz-Harald Lerche, Geschäftsführung

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.