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Bekanntmachung des Landesverbands Sachsen-Anhalt*
Magdeburg, 28. Januar 2020
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 des LV Radsport-Sachsen-Anhalt e.V.

Zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Landesverbandes Radsport Sachsen-Anhalt e.V. laden wir unsere Mitgliedsvereine wie folgt ein:

Tag: Samstag, 29. Februar 2020
Beginn: 10 Uhr
Ort: Mammuthalle Sangerhausen, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 35, 06526 Sangerhausen

Informationen wie Einladung/Tagesordnung etc. werden auf der Homepage des LV (www.radsport-sah.de) veröffentlicht. Der Bericht des Präsidenten bzw. der Vize-Präsidenten werden auf unserer Internetseite zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung
2. Grußworte
3. Totenehrung
4. Feststellung der Anwesenheit der Stimmberechtigten und Beschlussfähigkeit
5. Wahl der Stimmenzähler
6. Bestätigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2018
7. Berichte zum Geschäftszeitraum 2018 und 2019 (Präsident, Vize-Präsidenten, Geschäftsführer u. Kassenprüfer)
8. Stellungnahmen/Diskussion zu den gegebenen und schriftlich vorliegenden Berichten
9. Entlastung des Präsidiums für 2018 und 2019
10. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge und Satzungsänderungen (*)
11. Ehrungen und Auszeichnungen
12. Wahl der Kassenprüfer (lt. Satzung, für 2 Jahre)
13. Wahl des Schiedsgerichts (lt. Satzung, für 2 Jahre)
14. Vorlage Haushaltsplan 2020 und Beschlussfassung auf der Grundlage der eingereichten u. bestätigten Zahlen durch den LSB Sachsen-Anhalt
15. Verschiedenes

(*) Anträge werden auf der Homepage des LV nach Eingang veröffentlicht

Anträge an die Mitgliederversammlung sind bis zum 1. Februar 2020 (E-Maileingang/Poststempel) schriftlich mit Begründung an die Geschäftsstelle des Landesverbandes zu richten.

Alle weiteren Informationen wie Delegiertenschlüssel, Berichte usw. werden auf der Homepage des LV veröffentlicht. Eine gesonderte Zustellung per Post an die Vereine erfolgt nicht.

gez.:
Frank Witte, Präsident

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.