1 Einträge gefunden ...Seite 1 von 1
Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 15. Juli 2022
Neuausbildung Trainer C Leistungssport (Radsport-Rennsport)

Der Radsportverband Niedersachsen e. V. führt im November 2022 eine Neuausbildung zum Erwerb der Trainer C-Lizenz Leistungssport (Schwerpunkt Radrennsport) durch. Außerdem bieten wir die Möglichkeit der C-Lizenz-Verlängerung (Schwerpunkt Radrennsport) von Freitag, 18.11., bis Sonntag, 20.11.2022, (bzw. nach Absprache) an.

Teilnahmevoraussetzungen Trainer C:
Mindestalter: 17 Jahre, mindestens zweijährige Funktion/Aktivenlaufbahn im Radsportverein (Bestätigung des Vereins), BDR-Mitgliedschaft, die erfolgreiche Teilnahme an einer sportart-übergreifenden Basisqualifizierung (z.B. C30-Modul des LSB) mit mindestens 30 Lerneinheiten, Erste-Hilfe-Ausbildung (Nachweis nicht älter als zwei Jahre).

Termin:
Freitag, 18. November 2022, 18:00 Uhr, bis Donnerstag, 24. November 2022, ca. 15:00 Uhr

Lehrgangsort:
Akademie des Sports, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover

Lehrgangsleitung:
Timo Holloway, Stützpunkttrainer Rennsport, Radsportverband Niedersachsen e.V.

Kosten:
Neuausbildung (inkl. Übernachtung und Verpflegung):
300,00 € pro Person für Mitglieder in Vereinen des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. / 550,00 € für Nicht-Verbandsmitglieder

C-Lizenz-Verlängerung (inkl. Verpflegung, ohne Übernachtung):
100,00 € pro Person für Mitglieder in Vereinen des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. / 150,00 € für Nicht-Verbandsmitglieder

Bemerkungen:
Der Lehrgang ist nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) anerkannt.
Die Lehrgangsplätze sind auf 20 Personen begrenzt. Teilnehmer aus den Mitgliedsvereinen des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. werden bevorzugt berücksichtigt.

Anmeldungen:
Bis spätestens 30.09.2022 an
Radsportverband Niedersachsen e. V.
Maschstraße 20
30169 Hannover
Email: geschaeftsstelle@radsportverband.de

gez.:
Radsportverband Niedersachsen e.V. Geschäftsstelle

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.