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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 03. Februar 2020
Hauptausschuss des Bundes Deutscher Radfahrer e.V. (ohne BHV)

Gemäß §12, Ziff. 2 d) der BDR-Satzung 2019 wird der Hauptausschuss (HA) hiermit für Samstag, den 4. April 2020, 10:30 Uhr nach Frankfurt am Main (Landessportbund Hessen, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt/Main) einberufen.

Die teilnahmeberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses ergeben sich aus dem §12, Ziff. 3 a) der BDR-Satzung. Sie werden zusätzlich zu dieser Veröffentlichung schriftlich von der Bundesgeschäftsstelle eingeladen.

Anträge zum Hauptausschuss und Bewerbungen für die Deutschen Meisterschaften müssen gemäß § 12, Ziff. 2 e) und f) mit einer schriftlichen Begründung (als Word-Datei) über den zuständigen Landesverband eingereicht und bis spätestens 07.03.2020 bei der
Geschäftsstelle (Generalsekretariat) vorliegen.

Nachstehend finden Sie die vorläufige Tagesordnung zur Hauptausschusssitzung.

Tagesordnung zur Hauptausschusssitzung.. (PDF-Datei)

gez.:
Rudolf Scharping, Präsident; Martin Wolf, Generalsekretär

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.