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Bekanntmachung des Landesverbands Württemberg*
Stuttgart, 25. Oktober 2022
Neuausbildung zum/zur Kommissär*in Rennsport und Weiterbildung zum/zur Landesverbandskommissär*in Rennsport (Straße, Bahn, Cyclocross, MTB)

Der Württembergische Radsportverband führt im Dezember 2022 Kommissärslehrgänge durch:

Zum einen die Erstausbildung zum Kommissär*in (8 LE), sowie die Weiterbildung für bereits tätige Jurymitglieder zum/zur Landesverbandskommissär*in (16 LE).

Die Lehrgänge sind bundesoffen. Zu beiden Lehrgängen werden bereits tätige Jury-Mitglieder zur Auffrischung und Fortbildung eingeladen.

Termine:
Samstag, 03.12.2022 von 10:00 – 17:45 Uhr: Neuausbildung Kommissär*in
Samstag, 03.12.2022 von 09:15 Uhr bis Sonntag, 04.12.2022, 14:15 Uhr: Weiterbildung zum/zur Landesverbandskommissär*in

Lehrgangsort: Landessportschule 72461 Albstadt

Lehrgangsleitung:
Tim Gutmann, Nationaler Elite Kommissär,
Ulf Gösse, BDR-Kommissär

Teilnahmevoraussetzungen zur Neuausbildung Kommissär*in:
• Mindestalter 18 Jahre (jüngere Teilnehmer*innen können auf schriftlichen Antrag teilnehmen)
• BDR-Mitgliedschaft in einem Verein
• Bereitschaft zur Mitarbeit im Kommissärskollegium
Teilnahmevoraussetzungen zur Weiterbildung zum/zur LV-Kommissär*in:
• Zweijährige Tätigkeit als Kommissär
• Bereitschaft, anschließend als VKK einsetzt zu werden

Die Lehrgänge finden unter den aktuellen Pandemiebestimmungen (CoVid19 VO BW) des Landes Baden-Württemberg statt. Angenommene Teilnehmende werden schriftlich über die Geschäftsstelle des Württembergischen Radsportverbandes eingeladen.

An der Teilnahme Interessierte melden sich bitte bis spätestens 27.11.2022 über die Geschäftsstelle des Württembergischen Radsportverbandes schriftlich (info@wrsv.de) zum jeweiligen Lehrgang an.

Die Teilnahmegebühr betragen:
Neuausbildung Kommissär*in: Für Teilnehmer*innen des Württembergischen und Badischen Radsportverbandes ist die Teilnahme kostenlos. Für Teilnehmer*innen anderer Landesverbände werden 25,-€ Teilnahmebeitrag erhoben. In dem Teilnahmebeitrag ist die Lehrgangsverpflegung enthalten.

Weiterbildung zum/zur LV-Kommissär*in: Für Teilnehmer*innen des Württembergischen und Badischen Radsportverbandes ist die Teilnahme kostenlos. Für Teilnehmer*innen anderer Landesverbände werden 100,-€ Teilnahmebeitrag erhoben. In dem Teilnahmebeitrag ist die Lehrgangsverpflegung sowie die Übernachtung enthalten.

Beide Lehrgänge als Datei (PDF)

gez.:
Württembergischer Radsportverband e.V.; Ulf Gösse, Referent Juri Rennsportkommission; Ulrich Bock, Vizepräsident und Kommissionsvorsitzender

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.