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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 26. Juni 2020
Erhebung eines Corona Kostenbeitrag

Gemäß BDR Regularien können Veranstalter für die Ausrichtung einer Radsportveranstaltung Kostenbeiträge erheben. Aufgrund der besonderen Umstände um die Corona Pandemie können folgende Kostenbeiträge, ohne entsprechende Begründung, erhoben werden:

1) Offizielle Terminologie : Kostenbeitrag Corona
2) ab der Klasse U17 können max. 3 Euro erhoben werden, für jüngere Klassen kann kein
Corona Kostenbeitrag erhoben werden
3) Voraussichtliche Geltungsdauer: 30.11.2020
4) beim Ausfall der Veranstaltung müssen mindesten 50% des Kostenbeitrag an die
Sportler/in zurückerstattet werden

gez.:
Corona-Gremium

Kategorie: Rennsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.