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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 18. März 2020
Breitensportveranstaltungen und Corona-Virus

Derzeit erreichen uns täglich Meldungen über weitere Maßnahmen, welche die Bundesregierung und die Landesregierungen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen haben. Die UCI und das Präsidium des BDR haben dazu am Wochenende ebenfalls Beschlüsse gefasst, die vor allem den Sportbetrieb im Leistungssport und damit in Zusammenhang stehende Dienstreisen und Gremiensitzungen betreffen.

Mit Blick auf die Durchführbarkeit unserer Veranstaltungen im Breitensport und als Orientierungshilfe für den heutigen Tag möchten wir Ihnen folgende Eckpunkte nennen:

• Ausrichter von Veranstaltungen bis Ende April (RTF / Radwanderung / Radmarathon / CTF) sollen in Hinblick auf die Durchführbarkeit oder Absage die jeweiligen behördlichen Auflagen beachten.

• Nach vorheriger Rücksprache mit den LV-Fachwarten besteht die Option auf eine Terminverschiebung in den Herbst.

• Die Möglichkeit einer evtl. Gutschrift oder Erstattung der Genehmigungsgebühr für eine durch die aktuellen Umstände ersatzlos gestrichene Veranstaltung wird zu einem späteren Zeitpunkt erörtert und entschieden

• Permanente RTF und CTF können für die Sportler weiterhin eine geeignete Alternative zu den betreuten Veranstaltungen darstellen.

Änderungsmitteilungen zu Veranstaltungen bitte mit folgenden Angaben

Veranstaltungsnummer
Datum
Veranstaltungstitels

an: nicole.rothenbuecher@bdr-online.org und den zuständigen LV-Fachwart richten.

gez.:
Peter Koch, Vorsitzender Kommission Breitensport; Bruno Nettesheim, Referent Breitensport

Kategorie: Breitensport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.