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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 14. August 2020
Auslandstartgenehmigung - Teilnahme an Rennen im Ausland / Hobbyrennen

Aus gegebenem Anlass dürfen wir nochmals auf die Regelung zur Teilnahme an Radsportveranstaltungen im Ausland hinweisen. Mit einer BDR-Lizenz ist der Start bei allen Radsportveranstaltungen im In- und Ausland möglich, wenn:

-> der ausrichtende Verein einem Mitgliedsverband der UCI angehört,

-> eine Auslandsstartgenehmigung vorliegt,

-> die angegebene Renngemeinschaft beim BDR gemeldet und von dort genehmigt wurde.

Die Auslandsstartgenehmigung kann in der Geschäftsstelle des RSV NRW für Rennen des nationalen Kalenders des Gastlandes, bei Rennen des UCI-Kalenders bei der Bundesgeschäftsstelle des BDR unter Angabe des Datums und der Veranstaltung beantragt werden.

Lizenzierte Fahrer dürfen nur bei Rennen starten, die offiziell beim jeweiligen Verband angemeldet wurden und im entsprechenden Kalender veröffentlicht sind. Ebenso ist ein Start für Lizenznehmer bei Hobbyrennen ausgeschlossen. Bei Nichtbeachtung dieser Hinweise ist mit einer Bestrafung gem. BDR-Sportordnung (SPO 4.4.1 (1)) zu rechnen.

gez.:
Hermann Schiffer, Vizepräsident Sportbetrieb Olympische Sportarten

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.