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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 05. März 2019 Lizenzklassenreform 2019, Auf- und Abstiegsregelung
Seit dem 01.01.2019 ist die Lizenzklassenreform in Kraft getreten.
Die Leistungsklassen A,B,C wurden mit den Leistungsklassen „Elite Amateurklasse“ und
„Amateurklasse“ ersetzt.
Für den Auf- und Abstieg zwischen den zwei Klassen gelten folgende Bestimmungen.
Ein Auf- bzw. Abstieg wird an 3 Stichtagen im Jahr vorgenommen (20. Mai, 31. Juli und 31. Dezember).
Fahrer, die sich an diesen Stichtagen unter den 500 platzierten Fahrern der Eliterangliste befinden, sind in die Elite-Amateurklasse, dementsprechend Fahrer, ab Platz 501 der Rangliste sind in der Amateurklasse.
Fahrer mit einer Masterlizenz und Juniorenfahrer, die an einem Amateur- bzw. Elite-Amateurrennen teilnehmen, erhalten Ranglistenpunkte für die Eliterangliste und unterliegen dementsprechend ebenfalls den Auf- und Abstiegsregelungen.
Für Rahmenwettbewerbe wie Ausscheidungsfahren, Derny-Rennen u. ä. werden keine Punkte vergeben.
Punkteschema Rangliste (pdf) ...
gez.: Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport; Technische Kommission des BDR; Falk Putzke-Schmidt, Referent Leistungssport
Kategorie: Straßenrennsport
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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