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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
Hamburg, 04. Januar 2021
Ordentliche Jugend-Hauptversammlung der Radsportjugend im Radsport-Verband Hamburg e.V.

Einladung zur ordentlichen Jugendversammlung der Radsportjugend im Radsport-Verband
Hamburg e.V.

Gemäß § 5 der Jugendordnung des Radsport-Verband Hamburg e.V. wird hiermit die
Jugendversammlung einberufen. Stimmberechtigt in der JHV sind nach § 5 Abs. 2 alle Jugendlichen,
die zum Zeitpunkt der JV, das 18te Lebensjahr nicht überschritten haben, sowie mindestens 7 Jahre
alt sind. Zusätzlich ist jeweils 1 Vereinsdelegierter stimmberechtigt. Jeder Delegierte kann nur eine
Stimme haben. Stimmen sind nicht übertragbar.

Datum: Montag den 1. Februar 2021
Tagungsort: Online
Beginn 19:00 Uhr

Tagesordnung:
Begrüßung und Eröffnung
1. Wahl Protokollführer/in und Wahlleiter
2. Feststellung der Stimmberechtigten und der Beschlussfähigkeit
3. Bestätigung der Tagesordnung
4. Bericht des Jugendleiters
5. Bericht des Kassenprüfers
6. Entlastung des Jugendvorstand
7. Budgetplanung 2021
8. Beratung und Abstimmung über vorliegende Anträge
9. Rückblick auf die Trainingsangebote in 2020
10. Kommunikation/Informationsfluss in der Radsportjugend
11. Bundesliga Straße 2020, Informationen über unsere Pläne
12. Wahl des stellvertretendem Vorsitzendem der HRJ
13. Verschiedenes

Anträge für die Jugendversammlung müssen schriftlich bis zum 18.01.2021 in der
Geschäftsstelle des RVH, Bachstraße 54, 22083 Hamburg, vorliegen. Eine Einsendung ist
auch per Mail an geschaeftsstelle@radsport-hh.de möglich.
Da die Veranstaltung online stattfindet, ist ein Mikrofon erforderlich, um sich zu beteiligen.
Gewünscht ist außerdem eine Kamera.

Teilnehmer müssen sich bis zum 25. Januar per Mail bei Hauke.Schwarm@radsport-hh.de
anmelden und werden den Link zu Anmeldung am 29. Januar erhalten.
Die Vereine sind aufgefordert mit der Anmeldung einen Jahresbericht einzureichen.

gez.:
Ilka Kunz, Geschäftsstelle

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.