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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Köln, 28. April 2023
Teilnahme CT-Sportler*innen an NRW-Meisterschaft

Hiermit weisen wir darauf hin, dass Sportler*innen mit CT-Status und Wohnort in NRW bei den NRW-Meisterschaften am 07.05.23 analog den aktuellen Bestimmungen der WB startberechtigt sind (R. 7.1)

gez.:
Technische Kommission, NRW

Kategorie: Straßenrennsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.