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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 27. Mai 2020
Generalausschreibung Anmeldung Cyclo-Cross Renngemeinschaft 2020/2021

Eine Renngemeinschaft Cyclo-Cross bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, diese ist gültig für die Cyclo-Cross-Saison 15.09.2020 bis 28.02.2021.

Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens bis zum 30. August 2020 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Verspätete Anmeldungen werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 50,- € (inkl. 7% MwSt) belegt.

Antrag als pdf-Datei per E-Mail an: info@bdr-online.org

Die Anmeldung wird nur über das dafür vorgesehene Anmeldeformular akzeptiert.
Anmeldeformular RG Cyclo-Cross 2020/2021 Word-Datei

Das Anmeldeformular 2020/2021 kann auf www.rad-net.de über Downloads, Formulare "Antrag zur Bildung einer Renngemeinschaft Cyclo-Cross" heruntergeladen werden..

Die Anträge müssen enthalten:
1. Name der Renngemeinschaft
2. Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email, er muss eine Lizenz gelöst haben.
3. Sportlicher Leiter: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein, sie müssen eine entsprechende Lizenz gelöst haben.
4. Sportler: Name, UCI-ID, Geb. Datum, Nationalität und Verein der Fahrer
Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrers angegebenen Vereins
5. Vorgesehene Werbung und Trikotfarbe: Das Trikotdesign muss als pdf Datei mit der Antragseinreichung übermittelt werden.
6. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)

Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

Gebühr: Die Genehmigungsgebühr zur Bildung einer RG Cyclo-Cross- beträgt 250,- € (inkl. 7% MwSt).

Nach Eingang der Anmeldeunterlagen wird durch den BDR eine Rechnung erstellt und an den Antragssteller versandt

Eine Renngemeinschaft besteht aus 3 bis 8 FahrerInnen.
Sie können nicht gleichzeitig Sportler und Sportlicher Leiter der RG sein. Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.

Renngemeinschaften können in folgender Zusammensetzung gebildet werden:
- Masters (Masters 1/Masters 2/Masters 3/Masters 4)
- Männer Elite/Männer U 23/Frauen Elite/Frauen U23/Frauen Masters/ Juniorinnen
(auf Sonderantrag max. 1 Juniorfahrer pro Elite RG)
- Junioren
-Evtl. andere Zusammensetzungen werden durch die Kommission Rennsport gesondert geprüft.

Sportlerinnen und Sportler, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören.
Mit der Anmeldung sind mindestens 3 FahrerInnen zur Renngemeinschaft zu melden;
Aufstockungen sind bis zum 30.10.2020 bis zur Maximalanzahl 8 möglich. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.10.2020 geschickt werden, wird eine Nachmeldegebühr von 20 € erhoben.
Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren
Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland
gelöst haben.
Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören.
Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des
Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung
entscheidet der Verein des Sportlers.
Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereinstrikots deutlich
unterscheiden.
Jeder Sportler darf nur einer Cyclo-Cross RG angehören. Sportler, die für eine Cyclo-Cross RG angemeldet sind, können auch gleichzeitig für ein nat. MTB Team, Straßen- oder Bahn Renngemeinschaft angemeldet werden.
Mitglieder einer RG müssen eine Lizenz über einen deutschen Verein gelöst haben.

Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite
Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € ((inkl. 7% MwSt) erhoben.
Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die
frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheidet, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
Renngemeinschaften Cyclo-Cross dürfen als solche nur bei Cyclo-Cross-Rennen starten.

gez.:
Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport Walter Röseler, Koordinator Cyclo-Cross Frank Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Cyclo-Cross


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.