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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 12. Januar 2021
Beantragung von Auslandsstartgenehmigungen 2021

Gemäß UCI Reglement 1.2.052 muss bei einem Start im Ausland eine schriftliche Genehmigung des Verbandes beantragt werden, die nach Aufforderung des Kommissärs vorgelegt werden muss.
Bei Nichtvorlage kann der zuständige Kommissär den Start verweigern.
Diese Regelung betrifft sowohl Einzelfahrer, als auch regionale- und Vereinsmannschaften die an Straßen-, oder Bahn Wettbewerben teilnehmen wollen.

Für die Teilnahme an Cross-, Mountainbike-, BMX Race-, und BMX Freestyle Wettbewerben im Ausland muss KEINE Auslandsstartgenehmigung beantragt und vorgelegt werden.

Für internationale Rennen im Ausland (Rennen des UCI Kalenders) muss die Auslandsstartgenehmigung über die BDR Geschäftsstelle beantragt werden (ausgefülltes Formular
an: info@bdr-online.org senden).

Für nationale Rennen im Ausland muss die Genehmigung beim Landesverband beantragt werden, über den der/die Sportler lizenziert sind.

Über den BDR angemeldete Renngemeinschaften Bahn und Straße, Bundesligamannschaften und nat. MTB Teams bekommen in Form der Teambestätigung eine generelle Auslandsstartgenehmigung für die Saison ausgestellt.

Das Anmeldeformular 2021 kann auf www.rad-net.de über Downloads, Formulare, Anmeldeformulare zu besonderen Veranstaltungen, "Anmeldeformular für eine Auslandsstartgenehmigung" bzw. unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Formular für Auslandstartgenehmigungen 2021 (Word-Datei)

gez.:
Falk Putzke-Schmidt, Referent Leistungssport

Kategorie: Rennsport


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.