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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 14. Januar 2015
Tagesordnung zur Bundeshauptversammlung 2015

Zur Bundeshauptversammlung 2015 am Samstag, den 28. März 2015 um 10 Uhr in Schwerin (Rittersaal in der Rittergasse) wird hiermit satzungsgemäß folgende Tagesordnung
bekannt gegeben (siehe auch Amtliche Bekanntmachung vom 11. Dezember 2014).

Tagesordnung:
1. Begrüßung und Grußworte
2. Ehrungen
3. Wahl und Bestätigung der Schriftführer und Stimmenzähler
4. Feststellung und Bekanntgabe der Stimmberechtigten
5. Genehmigung des Protokolls der Bundeshauptversammlung 2013
6. Berichte
6.1 des Präsidiums
6.2 der Kommissionen
6.3 des Vizepräsidenten Wirtschaft, Finanzen und Marketing
6.4 der Revisoren
7. Aussprache über die Jahresberichte und den Bericht der Revisoren
8. Genehmigung der Jahresberichte
9. Anträge zu Satzungsänderungen
10. Wahl eines Versammlungsleiters zur Entlastung des Hauptausschusses und des Verbandsrates
11. Wahlen gemäß Satzung:
11.1 Stellvertretender Präsident
11.2 Vizepräsident Vertragssport
11.3 Vizepräsident Wirtschaft, Finanzen und Marketing
11.4 Vizepräsident Hallenradsport
11.5 Vizepräsident Einrad und Sportentwicklung (für 2 Jahre)
11.6 Revisoren (1 Revisor und 1 Ersatzrevisor)
11.7 Stellvertretender Vorsitzender des Bundessport- und Schiedsgerichts
11.8 Stellvertretender Vorsitzender des Bundesrechtsausschusses
12. Bestätigungen gemäß Satzung
12.1 Vorsitzender der Radsportjugend
12.2 4 Beisitzer und die Beauftragte für Mädchenradsport
12.3 Sprecher der Landesverbände
13. Festsetzung und Fälligkeit der Beiträge
14. Verabschiedung des BDR-Leitbildes
15. Anträge zu verwaltungsmäßigen Angelegenheiten
16. Genehmigung des Haushaltsplanes 2015
17. Anträge zum Sportbetrieb
18. Vergabe der Deutschen Meisterschaften 2017
19. Wahl des Tagungsortes für die Bundeshauptversammlung 2019
20. Schlusswort des Präsidenten

gez.:
Rudolf Scharping, Präsident; Martin Wolf, Generalsekretär

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.