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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 29. Dezember 2016
Startsperre niedersächsischer Lizenzsportler beim Finallauf "Stevens Cyclocross Cup 2016-2017 am 15.01.2017 in Buchholz-Schützenhalle

Für das am 15. Januar 2017 in Buchholz-Schützenhalle stattfindende Rennen „Stevens Cyclocross Cup 2016-2017 besteht für alle lizenzierten Sportlerinnen und Sportler des Radsportverbandes Niedersachsen ein Startverbot. Bei der Veranstaltung in Buchholz handelt es sich um eine nicht genehmigte Veranstaltung gemäß Ziffer 4.2.3 (5), die nicht in Niedersachsen angemeldet und nicht genehmigt wurde. Da am gleichen Termin auf unserem Verbandsgebiet in Engter der 10. Lauf des 17. FOCUS-Weser-Ems-Cup 2016/17 stattfindet, ist das Startverbot für die niedersächsischen Lizenz-Sportlerinnen und -Sportler zugunsten des Veranstalters dieser Wettbewerbe erforderlich.

gez.:
Hans-Jürgen Klunker, Vizepräsident Leistungssport Rennsport und Offroad

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.