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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 23. Juni 2017 German Masters Serie 2017 - Hallenradsport
Um die Ausrichtung der German Masters Serie 2017 zu fördern, gelten für dieses Jahr folgende Regelungen:
Die maximale Höhe des Nenngeld wird zur Reduzierung der Belastungen der Ausrichter und zur Förderung der Spitzenathleten auf 16 € je Starter in den Disziplinen 1er Kunstradsport weiblich/männlich und auf 22 € in allen anderen Disziplinen festgesetzt.
Die Ausrichter tragen zusammen und zu gleichen Teilen ein Preisgeld in Höhe von 2310 €. Die Teilsummen in Höhe von 770 € sind mit Beginn der jeweiligen German Masters-Veranstaltung an eine vom BDR zu benennende Person treuhänderisch zu übergeben und werden im Rahmen der Siegehrung der German Masters-Gesamtsieger bei der 3. German Masters an die drei Erstplatzierten in den Disziplinen 1er und 2er Kunstradsport ausbezahlt. Die konkrete Aufteilung der Summen wird durch die Kommission Leistungssport Hallenradsport festgelegt. Weitere Siegprämien entfallen. Insbesondere werden keine Zahlungen für Tageserfolge geleistet.
Hierdurch kann eine deutliche finanzielle Entlastung für die Ausrichter geschaffen werden. Zudem werden der Anreiz sowie die tatsächlichen Erträge für die Spitzenathleten gesteigert und der Gesamtcharakter der German Masters-Serie betont.
gez.: Kommission Leistungssport Hallenradsport
Kategorie: Hallenradsport
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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