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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 13. Oktober 2017
Lizenz-Antragstellung für das Lizenzjahr 2018

Ab dem 20. Oktober können die Lizenzanträge für 2018 auf der im vergangenen Jahr eingeführten Online-Anwendung für das Lizenzwesen (lizenzen.rad-net.de) erstellt und heruntergeladen werden.

Für alle Lizenznehmer aus 2016 und 2017 ist der Wiederholungsantrag bereits im System hinterlegt. Die Anträge können online bearbeitet werden, dazu gehört auch die Möglichkeit das Lizenzfoto (Foto im Passbildformat) hochzuladen bzw. auszutauschen. Bearbeiten können die Anträge die Vereins-Lizenz-Verwalter, sowie jeder Lizenznehmer selbst. Zugänge aus dem Vorjahr behalten dafür ihre Gültigkeit.

Die eigentliche Lizenz-Beantragung bleibt aus rechtlichen Gründen (Originalunterschrift) unberührt: d.h. der online ausgefüllte Antrag muss ausgedruckt und mit allen notwendigen Unterschriften im Original über den Verein beim jeweiligen Landesverband eingereicht werden!

Ausnahme bilden Eilanträge. Eilanträge werden vom Verein im Original direkt zur BDR-Lizenzstelle (rad-net GmbH) gesendet. Die Freigabe des zuständigen Landesverbandes erfolgt online.

Die Anträge haben für das Jahr 2018 ein optisches Update erhalten. Sie bestehen ab dem 20. Oktober aus zwei Seiten, Antrag und Schiedsvereinbarung, die beide zu unterschreiben sind.

gez.:
Martin Wolf, Generalsekretär; Ulrich Müller, rad-net.de

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.