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Bekanntmachung des Landesverbands Württemberg* Stuttgart, 01. Oktober 2015 Anmeldung für den WTB Landesverbands-Kalender Straßenrennsport 2016
Organisatoren, die ein Straßenrennen innerhalb des Landesverbandskalender Württemberg für 2016 durchführen wollen, müssen die Veranstaltung für den LV-Kalender bis zum 18.10.2015 bei rad-net angemeldet haben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das Rennen der Kategorie 3.x, 5.x und 6.1 – 6.3 Vorrang vor allen anderen Anmeldungen haben. Analog zur Terminanmeldung für Rennen des BDR-Kalenders wird der WRSV ab diesem Jahr nur noch Online-Terminanmeldungen über rad-net.de entgegen nehmen. Organisatoren die noch keine Zugangsdaten haben, können den Zugang bei www.rad-net.de über ein entsprechendes Formular (Menüpunkt: "Regularien/Formulare" - "Formulare" - "BDR-Formular und Anleitung für Terminanmeldungen und Wettkampfausschreibungen") anfordern. Bestehende Zugänge aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.
Organisatoren, die eine Terminanmeldung per Mail oder Fax beim LV einreichen, werden mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € belegt.
Die Durchführung einer Veranstaltung bedarf einer Genehmigung gemäß Ziffer 4.2 der BDR-Sportordnung. Diese wird mit Aufnahme in den offiziellen Terminkalender (Veröffentlichung) erteilt. Mit der Eintragung eines Rennens in den offiziellen LV-Kalender und des BDR-Kalenders wird eine Genehmigungsgebühr gem. Gebührenkatalog fällig.
Bei Rückfragen zum Anmeldeprozedere steht das Team von rad-net (team@rad-net.de) zur Verfügung. Hinweis: Grundsätzlich gilt, dass die Termine zunächst nur unter Vorbehalt der Prüfung durch die LV-Fachwartetagung beim BDR im Oktober (Termine des BDR-Kalender) bzw. der Termintagung Rennsport im November/Dezember (Termine des LV-Kalenders) genehmigt sind.
gez.: Manfred Wilhelm, Vizepräsident olympische Sportarten; Jan Schlichenmaier, Kommissionsvorsitzender Rennsport-Kommission
Kategorie: Rennsport
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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