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Bekanntmachung des Landesverbands Thüringen*
Erfurt, 16. September 2016
Sperre gemäß Anhang A (3) der Sportordnung

Der Sportler SEIDENZAHL, Domenic; GER20000916; SSV Gera 1990 e.V. wird gemäß Anhang A (3) der Sportordnung des Bundes Deutscher Radfahrer ohne weiteres Verfahren bis auf Widerruf gesperrt.

Der Sportler hat eine Vertragsstrafe aus einem Vergehen beim „25. Meininger Kriterium“ am 13.08.2016 bisher nicht beglichen.
Wir weisen darauf hin, dass die Bezahlung der Strafe mit der Sperre nicht abgegolten ist. Der Anspruch gegen den betreffenden Sportler bleibt weiterhin bestehen.

gez.:
Christian Magiera, Leiter der Geschäftsstelle

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.