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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 12. Oktober 2016
Lizenzanträge 2017

Im Hinblick auf eine zeitgemäße Abwicklung des Lizenzwesens wird es für die Lizenzbeantragung der Lizenzen für 2017 Änderungen geben. Nach einer erfolgreichen Einführungsphase, bei denen die Wiederholungsanträge online als pdf-Dateien zur Verfügung gestellt wurden, hat der Bund Deutscher Radfahrer in Zusammenarbeit mit dem Team von rad-net eine neue Online-Anwendung auf lizenzen.rad-net.de für das Lizenzwesen geschaffen. Damit soll die Online-Lizenzbeantragung weiter verbessert und ausgebaut werden.

Neben den bestehen Vereinszugängen, die ihre Gültigkeit behalten, werden in Zukunft auch die Lizenznehmer online auf ihre Anträge zugreifen können. Dabei können Sportler, die bereits einen rad-net-Account für das Meldetool haben, diesen Zugang nutzen. Lizenznehmer, die noch über keinen Zugang verfügen, werden sich diesen online selbstständig anlegen können. Vereine, die einen Zugang beantragen möchten, können dies wie gehabt ebenfalls über rad-net tun. Auch für die Neuanträge steht nun ein Online-Formular zur Verfügung.

Die eigentliche Lizenz-Beantragung bleibt aus rechtlichen Gründen (Originalunterschrift) unberührt: der vom Lizenznehmer unterschriebene Antrag muss über den Verein beim jeweiligen Landesverband eingereicht werden!

Die entsprechenden Links werden mit der Freischaltung der Online-Anwendung am 17. Oktober veröffentlicht.

gez.:
Martin Wolf, Generalsekretär; Ulrich Müller, rad-net.de

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.