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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz* Wörth, 07. Januar 2019 Werbung auf Vereinsw-Wettkampfkleidung
Im LV Rheinland-Pfalz ist Werbung auf Vereins-Wettkampfkleidung jährlich zu beantragen und genehmigen zu lassen. Das gilt für Renn- und Hallenradsport. Die Genehmigungen werden auf der www des LV veröffentlich.
Das Antragsformular steht auf der www unter Formularen. Anträge sind an die Geschäftstelle zu richten.
gez.: Gerhard Wagner, Geschäftsführer
Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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