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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 17. Oktober 2014
Klarstellung zur WB-Querfeldein

In der Ziffer 1.5 der WB sind die durch den Hauptausschuss April 2014 neu beschlossenen maximalen Nenngeld-Beträge ab der Cross-Saison 2014/15 aufgeführt.

Der einleitende Text der Ziffer muss daher lauten:
Bei allen Rennen des Nationalen Kalenders bzw. LV-Kalenders kann der Veranstalter ein Nenngeld erheben. Das maximale Nenngeld beträgt ab Beginn der Cross-Saison 2014/15:

Die geänderte WB ist ab sofort bei rad-net im Bereich Regularien verfügbar.

Übersicht Reglements

gez.:
Bernd Potthoff, Koordinator Reglements

Kategorie: Cyclo-Cross


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.