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Bekanntmachung des Landesverbands Bayern* München, 21. Dezember 2017 Ausbildung Kommissär/-in - Einladung und Anmeldung zum Ausbildungslehrgang
Einladung und Anmeldung zum Ausbildungslehrgang
am Samstag, 27. Januar 2018 von 10.00 – ca. 17.00 Uhr
im Gemüsehof Niederfeld, Rothenturmer Str. 24, 85053 Ingolstadt
Der Lehrgang wird durchgeführt nach der BDR-Ausbildungsrichtlinie für Kommissäre Rennsport (erste Lizenzstufe). Es werden die Grundlagen für die Mitarbeit in einem Kommissärskollegium (z. B. Zusammensetzung und Funktionen im KK, Arbeitsmittel, Protokollierung von Radrennen, Berechnung von Punktewertungen) vermittelt. Bei diesem Lehrgang handelt es sich um den Einstiegslehrgang für die Kommissärslaufbahn. Eine Prüfung findet nicht statt.
Für den Lehrgang wird benötigt:
*Schreibzeug
*Sportordnung des Bundes Deutscher Radfahrer Ausgabe (aktuelle Ausgabe)
*Wettkampfbestimmungen Straße, Bahn, Querfeldein, MTB in jeweils aktueller Ausgabe (auf der Seite des BDR unter www.rad-net.de „Regularien/Formulare“ herunterzuladen)
*Es genügt, die SpO und WB elektronisch bereitzuhalten (Tablet, Laptop etc.).
*Mittagsverpflegung
Hinweise:
*Teilnehmerbeschränkung: 12 Personen wegen der Raumkapazität
*Im Seminarraum stehen nur Kaltgetränke zur Verfügung, eine Kaffeemaschine ist voraussichtlich nicht zugänglich. Auch für die Mittagspause ist keine Gastronomie fußläufig erreichbar.
*Der Lehrgang ist gebührenfrei.
*Angehörige anderer LV können im Rahmen freier Kapazitäten an dem Lehrgang teilnehmen. Für diese fällt eine Eigenbeteiligung von 10 € an. Ich bitte vorab in eigener Verantwortlichkeit zu klären, ob der eigene LV den Lehrgang anerkennen wird.
Anmeldung zum Lehrgang bis 22.01.2018 per E-Mail an martin.utz@brv-ev.de.
In der Anmeldung bitte folgende Daten angeben:
Name, Vorname, Telefonnummer, Verein
gez.: M. Utz, Kommissär Rennsport (kommissarisch)
Kategorie: Rennsport
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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