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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg* Hamburg, 21. Dezember 2018 Vorankündigung der ordentlichen Mitgliederversammlung des Radsport-Verband Hamburg e.V.
Der Radsport-Verband Hamburg e.V. lädt am 23.02.2019 zur Mitgliederversammlung ein.
Gemäß § 9 Ziffer 5 der Satzung des Radsport-Verband Hamburg e.V. wird hiermit die ordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Teilnahmeberechtigt sind nach § 9 Abs. 2 die nach Maßgabe der Ziffer 12 entsandten Delegierten, sowie Revisoren, Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten. Mitglieder der Vereine die keine Delegierten sind, können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. Die Versammlung ist nicht öffentlich, das heißt; Personen, die keine Mitglieder des RVH sind, dürfen nur als Gäste teilnehmen, wenn ihnen die Teilnahme gestattet wird.
Datum: Samstag, der 23.02.2019
Tagungsort: NDR Hugh-Greene-Weg 1 Konferenzzentrum Haus 14
Beginn: 15:00 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten
3. Beschluss der Tagesordnung
4. Wahl von Schriftführer, Stimmenzähler sowie eines weiteren Versammlungsleiters zur
Durchführung der Wahlen und der Entlastung des Präsidiums sowie des Verbandsrates.
5. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 24.02.2018
6. Ehrungen, Vorlesen der Ehrungen in den Vereinen
7. Berichte des Präsidiums und der Koordinatoren
8. Aussprache über die Berichte
9. Bericht der Revisoren
10. Entlastung des Vizepräsidenten Wirtschaft, Finanzen und Marketing
11. Genehmigung der Berichte und Entlastung des Präsidiums und des Verbandrates
12. Satzungsänderung durch Vorgabe des Finanzamtes
13. Bestätigung des Vorsitzenden der Radsportjugend
Pause (maximal 15 Minuten)
a. Wahlen und Bestätigungen
b. Stellv. Präsident
c. Vizepräsident Wirtschaft, Finanzen u. Marketing
d. Vizepräsident Leistungssport und Offroad
e. Koordinator Radball Radpolo
f. Koordinator Kunstradsport
g. Koordinator Einradsport
h. Koordinator Breitensport
i. Koordinator RTF und CTF
j. Koordinator Behindertenradsport/ ParaCycling *
k. Koordinator Radwandern*
l. Koordinator Kommunikation und Medien
m. Koordinator Material
n. Beisitzer aus dem Bereich Radrennsport
o. Beisitzer aus dem Bereich Bahn
p. Beisitzer aus dem Bereich Breiten- u. Freizeitsport
q. Beisitzer aus dem Bereich Mountainbike/Querfeldein
r. Beisitzer aus dem Bereich BMX/Trial
s. Beisitzer aus dem Bereich Radball/Radpolo*
t. Beisitzer aus dem Bereich Kunstradsport*
u. Beisitzer aus dem Bereich Einradsport
v. eines Revisors
Die mit * gekennzeichneten Positionen werden für ein Jahr gewählt
14. Genehmigung des Haushaltplans
15. Festsetzung und Fälligkeit der Beiträge
16. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
17. Festlegung des Versammlungsortes der nächsten Mitgliederversammlung
18. Verschiedenes
19. Schlusswort
Stimmrecht: Nach § 9 Ziffer 12 b der Satzung erhalten Mitgliedsvereine und Radsportabteilungen für je angefangene 25 BDR-Mitglieder (Stichtag: 31. Dezember 2018) eine Stimme, die durch Delegierte wahrgenommen werden kann. Stimmübertragung ist unzulässig. Das Stimmrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn seitens des Mitgliedes keine angemahnten Verpflichtungen dem Verband gegenüber bestehen.
Anträge: Anträge zur Mitgliederversammlung am 23.Februar 2019 müssen schriftlich mit Begründung und unterschrieben vom Antragssteller bis zum 26. Januar 2019 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes Hamburg, Hufnerstraße 1, 22083 Hamburg, vorliegen. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge können vom Präsidium, Verbandsrat, Vereinen, VSSG sowie dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.
gez.: Bernd Dankowski Präsident; Heinz-Harald Lerche, Geschäftsführung
Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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