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Bekanntmachung des Landesverbands Bayern* München, 02. September 2019 Treffen der Rennsportveranstalter Straße und Kommissärstagung
Die weitere Abwärtsentwicklung im Straßenrennsportbereich beschäftigt uns alle. Wenige Rennsportveranstaltungen und wenige Sportler sollten in bestmöglicher Weise zusammengebracht werden, um den Rennveranstaltern größere Starterfelder zu bescheren, aber auch um die Sportler gezielt auf nationale und internationale Wettbewerbe vorzubereiten.
Wir, das sind Fritz Fischer (Landesverbandstrainer), Nathan Sauter (Fachwart Straße) und Martin Utz (Vizepräsident Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kommissär Rennsport), wollen mit Ihnen und Euch einen Infotag durchführen. Bitte verwechseln Sie / verwechselt diese Veranstaltung nicht mit der Termintagung der Rennveranstalter.
Folgende Themen stellen wir uns vor:
• Kalendergestaltung: Nachwuchswettbewerbe mit den Gegebenheiten des Sichtungs- und Bundesligakalenders abstimmen, somit gezielter Aufbau der bayerischen Sportler/innen
• Durchführungs- und Organisationsprobleme
• „Nachbarschaftshilfe“ der Rennveranstalter
• Lizenzklassenreform – Erfahrungen nach der ersten Saison
• Kombination von Rennklassen
• Zielkameras / Videoanlagen
• ggfs.: Zwischenstand zur Einführung eines bundesweiten Transpondersystems
Für die Kommissäre schließt sich eine Fortbildungsveranstaltung an.
Die Veranstaltung ist für
Samstag, 12. Oktober 2019
von 10 Uhr an terminiert.
Ort: Sportgaststätte des TSV Ingolstadt-Nord, Wirffelstraße 25, 85055 Ingolstadt
Der frühe Termin scheint mit Blick auf die spätere Termintagung sinnvoll, um noch die Anregungen aus der Tagung in der Terminanmeldung umsetzen zu können.
Bitte melden Sie sich unter ausbildung@brv-ev.de an.
gez.: Fritz Fischer Landesverbandstrainer; Nathan Sauer Fachwart Straßenrennsport; Martin Utz Vizepräsident Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Kommissär Rennsport
Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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