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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 27. Mai 2015
Anti-Doping-Kontrollen 2015

Seit dem 01.01.2015 werden alle Wettkampfkontrollen in Deutschland, bei denen vom internationalen Dachverband UCI kein internationaler Anti-Doping Kommissär benannt wird, von der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) durchgeführt. Diesbezüglich entstehen einige Änderungen im Ablauf:

* Es wird grundsätzlich keinen Aushang mehr geben. Es werden nur noch Sportler zur Kontrolle gebeten, die persönlich benachrichtigt werden.
* Die Chaperons sind ab jetzt in zivil unterwegs und werden den zu testenden Sportler zum Kontrolleur begleiten – dieser wird sich wie gewohnt ausweisen. Die Sporter sollten sich den Ausweis des Kontrolleurs der NADA zeigen lassen, sowie den Personalausweis.
* Der Kontrollablauf selbst bleibt wie gehabt.
* Minderjährige ab 16 Jahren gehen mit einer Vertrauensperson zur Kontrolle.

gez.:
William Feuerstein, Referent Anti-Doping und Vertragssport

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.