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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
Hamburg, 22. Januar 2017
Ordentliche Mitgliederversammlung des Radsport-Verband Hamburg e.V.

Ergänzung zur Einladung vom 13.12.2016:
Einberufung und Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2017 des Radsport-Verband Hamburg e.V.
Gemäß § 9 Ziffer 5 der Satzung des Radsport-Verband Hamburg e.V. wird hiermit die ordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Teilnahmeberechtigt sind nach § 9 Abs. 2 die nach Maßgabe der Ziffer 12 entsandten Delegierten, sowie Revisoren, Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten. Mitglieder der Vereine die keine Delegierten sind, können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Die Versammlung ist nicht öffentlich, das heißt; Personen, die keine Mitglieder des RVH sind, dürfen nur als Gäste teilnehmen, wenn ihnen die Teilnahme gestattet wird.
Datum: Samstag, der 25. Februar 2017

Tagungsort: NDR Hugh-Greene-Weg 1 Konferenzzentrum Haus 14
Beginn: 15:00 Uhr

Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten
3. Beschluss der Tagesordnung
4. Wahl von Schriftführer, Stimmenzähler sowie eines weiteren Versammlungsleiters zur Durchführung der Wahlen und der Entlastung des Präsidiums sowie des Verbandsrates.
5. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 27.02.2016
6. Ehrungen, Vorlesen der Ehrungen in den Vereinen
7. Berichte des Präsidiums und der Koordinatoren
8. Aussprache über die Berichte
9. Bericht der Revisoren
10. Entlastung des Vizepräsidenten Wirtschaft, Finanzen und Marketing
11. Genehmigung der Berichte und Entlastung des Präsidiums und des Verbandrates
12. Bestätigung des Vorsitzenden der Radsportjugend
Pause (maximal 15 Minuten)
13. Wahlen und Bestätigungen z.Z.
a. Stellv. Präsident Arne Naujokat
b. Vizepräsident Wirtschaft, Finanzen u. Marketing Heinz-Harald Lerche
c. Vizepräsident Leistungssport und Offroad Tim Peter
d. Koordinator Radball Radpolo Michael Hansel
e. Koordinator Kunstradsport Gerhardt Delkeskamp
f. Koordinator Einradsport Maren Schindeler-Grove
g. Koordinator Breitensport Siegfried Frese
h. Koordinator RTF und CTF Michael Scheibe
i. Koordinator Behindertenradsport/ ParaCycling * N.N
j. Koordinator Radwandern N.N.
k. Koordinator Kommunikation und Medien Jörg Steffens
l. Koordinator Material N.N.
m. Beisitzer aus dem Bereich Radrennsport Lars Erdmann
n. Beisitzer aus dem Bereich Bahn Jürgen Kapser
o. Beisitzer aus dem Bereich Breiten- u. Freizeitsport Dierk Nethling
p. Beisitzer aus dem Bereich Mountainbike/Querfeldein Ronald Prinzlau
q. Beisitzer aus dem Bereich BMX/Trial N.N.
r. Beisitzer aus dem Bereich Radball/Radpolo N.N.
s. Beisitzer aus dem Bereich Kunstradsport N.N.
t. Beisitzer aus dem Bereich Einradsport Anne Pötschokat
u. eines Revisors Gabi Cords HRV scheidet aus (Susanne Büttner BSV) ist noch ein im Jahr im Amt
Die mit * gekennzeichneten Positionen werden für ein Jahr gewählt
14. Genehmigung des Haushaltplans
15. Festsetzung und Fälligkeit der Beiträge
16. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
17. Festlegung des Versammlungsortes der nächsten Mitgliederversammlung
18. Verschiedenes
19. Schlusswort

Stimmrecht: Nach § 9 Ziffer 12 b der Satzung erhalten Mitgliedsvereine und Radsportabteilungen für je angefangene 25 BDR-Mitglieder (Stichtag: 31. Dezember 2016) eine Stimme, die durch Delegierte wahrgenommen werden kann. Stimmübertragung ist unzulässig. Das Stimmrecht kann nur wahrgenommen
werden, wenn seitens des Mitgliedes keine angemahnten Verpflichtungen dem Verband gegenüber bestehen.

Anträge: Anträge zur Mitgliederversammlung am 25. Februar 2017 müssen schriftlich mit Begründung und unterschrieben vom Antragssteller bis zum 28. Januar 2017 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes Hamburg, Hufnerstraße 1, 22083 Hamburg, vorliegen. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge können vom Präsidium, Verbandsrat, Vereinen, VSSG sowie dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.

gez.:
Bernd Dankowski Präsident; Heinz-Harald Lerche, Geschäftsführung

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.