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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 17. April 2015
Zulassung zum Sportbetrieb

Der Verein “Freeride Club Herten” wird wieder mit sofortiger Wirkung zum Sportbetrieb zugelassen.

gez.:
Stefan Rosiejak, Geschäftsstellenleiter

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.