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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer* Frankfurt, 27. Mai 2015 Anti-Doping-Kontrollen 2015
Seit dem 01.01.2015 werden alle Wettkampfkontrollen in Deutschland, bei denen vom internationalen Dachverband UCI kein internationaler Anti-Doping Kommissär benannt wird, von der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) durchgeführt. Diesbezüglich entstehen einige Änderungen im Ablauf:
* Es wird grundsätzlich keinen Aushang mehr geben. Es werden nur noch Sportler zur Kontrolle gebeten, die persönlich benachrichtigt werden.
* Die Chaperons sind ab jetzt in zivil unterwegs und werden den zu testenden Sportler zum Kontrolleur begleiten – dieser wird sich wie gewohnt ausweisen. Die Sporter sollten sich den Ausweis des Kontrolleurs der NADA zeigen lassen, sowie den Personalausweis.
* Der Kontrollablauf selbst bleibt wie gehabt.
* Minderjährige ab 16 Jahren gehen mit einer Vertrauensperson zur Kontrolle.
gez.: William Feuerstein, Referent Anti-Doping und Vertragssport
Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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