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Bekanntmachung des Landesverbands Württemberg*
Stuttgart, 23. Dezember 2015
Mountainbike-Jahrestagung Baden-Württemberg 2015 / 2016

Die Mountainbike-Landesverbandstrainer laden alle interessierten Trainer- und Betreuer aus den badenwürttembergischen Vereinen zur Mountainbike-Jahrestagung 2015/2016 ein.

Der Erfolg dieser Fachtagung hängt stark davon ab, dass der Großteil der MTB-Sport treibenden Vereine dort solidarisch vertreten ist! Wir bitten daher alle engagierten Vereine, Trainer und Interessierte, sich diesen Termin vorzumerken oder ggf. Vertreter zu schicken!

Tagungsort: Südbadische Sportschule Steinbach, Yburgstr. 115, 76534 Baden-Baden, www.sportschule-steinbach.de
Termin: Samstag, 30. Januar 2016
Beginn: Anreise bis 13.30 Uhr
Ende: gegen 17.30 Uhr

In diesem Jahr werden wir das Konzept unserer Fachtagung des organisierten Mountainbike-Sports in Baden-Württemberg umgestalten. Behandelt werden ausschließlich Themen, die
a) von den Teilnehmern selbst vorgeschlagen werden,
b) der strategischen Ausrichtung des MTB-Nachwuchs(leistungs)sports in Baden-Württemberg dienen und
c) im Rahmen unserer Möglichkeiten eine erfolgreiche praktische Umsetzung versprechen.

Tagungsthemen:
Aktuelle Lage des Mountainbikesports in Baden-Württemberg (ARGE, BRV, WRSV)
• Trainersituation
• Ausbildung / Lehrwesen
• Jugend-trainiert-für-Olympia
• Kooperation mit dem BDR / Ergebnisse des Trainerrats
MTB-Leistungssport in Baden-Württemberg
• Olympisches Jahr 2016
• Kaderkreise / Athletenvereinbarung (TLDD)
• Stützpunkte
• Freiburg-Schwarzwald
Stuttgart-Schwäbische Alb
Nachwuchsförderung unterhalb der Kaderkreise
• Fahrtechnikausbildung
• Teilnahme an intern. Wettbewerben

Auszeichnung für «Besondere Verdienste im MTB-Sport Baden-Württemberg»

Weitere Themenvorschläge sind ausdrücklich erwünscht und bitte zu richten an:
b.ebler@gmx.de

gez.:
Bernd Ebler, Mountainbike-Landesverbandstrainer

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.