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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen* Duisburg, 28. Oktober 2016 Auslandstartgenehmigung
Aus gegebener Veranlassung weisen wir nochmals darauf hin, dass für den Start bei Lizenzrennen im Ausland eine Auslandsstartgenehmigung benötigt wird (BDR-Sportordnung Artikel 4.4.3).
Für nationale Rennen des Gastlandes wird diese Genehmigung vom Radsportverband NRW erstellt. Das dazu notwendige Formular finden Sie in unserem Downloadbereich. Bei Rennen des UCI-Kalenders muss eine Genehmigung beim BDR in Frankfurt beantragt werden.
Beim einem Start im Ausland ohne Genehmigung muss mit einer Bestrafung gemäß BDR-Strafenkatalog gerechnet werden.
gez.: Hermann Schiffer, Technische Kommission NRW
Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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