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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 21. November 2016
Zulassung zum Sportbetrieb

Der Verein und Sportler des RRSV Falke Altena 1925 e. V. werden hiermit wieder uneingeschränkt zum Sportbetrieb zugelassen.

gez.:
J. Pooschen, Vizepräsident Hallenradsport/Sportentwicklung; St. Rosiejak, Geschäftsstellenleiter

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.