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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen* Duisburg, 14. November 2016 RRSV Falke Altena 1925 e. V. – Ausschluss vom Sportbetrieb
Der Verein RRSV Falke Altena 1925 e. V. und alle seine Sportler werden mit sofortiger Wirkung aufgrund offener Verpflichtungen gegenüber dem Radsportverband NRW und der Sporthilfe NRW vom Sportbetrieb ausgeschlossen. Der Ausschluss vom Sportbetrieb bleibt bis auf Widerruf gültig.
gez.: T. Kirsch, Präsident; J. Pooschen, Vizepräsident Hallenradsport/Sportentwicklung; St. Rosiejak, Geschäftsstellenleiter
Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.
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