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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 10. Juni 2014
Klarstellung zur Lizenzvorlage bei Radrennen

Bei Radrennen des nationalen Kalenders und der LV-Kalender ist als Nachweis der Startberechtigung die Lizenz vorzulegen (vgl. SPO 5.1 (7)).

Bei Wettbewerben auf der Straße ist ein Start auch dann zulässig, wenn ein
„schlüssiger Ersatznachweis darüber, dass der Fahrer im Besitz einer gültigen Lizenz ist“ (WB Str., 7.1(2) geführt werden kann. Dieses kann z.B. sein:

- der kontrollierende Kommissär hat die Lizenz am Vortag gesehen
- der Sportler ist als Sportgruppenfahrer am Wettkampftag auf der
Homepage der UCI als Fahrer seines Teams genannt
- Der Sportler nimmt in der Bundesliga als Fahrer seines Teams teil
- Es kann eine Kopie der Lizenz vorgelegt werden UND ein Nachweis
erbracht werden, dass der Fahrer aktuell nicht den Verein wechselt oder
gesperrt ist

Die bloße Vorlage einer vom Sportler unterschriebenen Erklärung reicht
als Ersatznachweis NICHT! Ebenso werden Erklärungen der lizenzgebenden Vereine und Landesverbände nicht akzeptiert.
Das Thema und daraus resultierende mögliche Änderungen der Reglemente werden im Winter 2014/15 in den zuständigen BDR-Gremien diskutiert.

gez.:
Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Technische Kommission Rennsport

Kategorie: Verwaltung


* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.